Anrainern „stinkt“ Gülle-Ausbringung

Anrainer von landwirtschaftlichen Flächen beschweren sich vermehrt über Gülleausbringung. Es stimme laut Landwirtschaftskammer aber nicht, dass heuer wegen des Regenwetters mehr Fäkalien auf die Felder aufgebracht werden.

Grundsätzlich ist die Ausbringung von Gülle oder Jauche nur in den Wintermonaten verboten. Vor Kurzem fand die Getreide- und Heuernte statt und jetzt sind wieder viele Landwirte damit beschäftigt, die Felder zu düngen. Aufgrund der wenigen Schönwettertage konzentrierte sich heuer die Ernte auf einige Tage. Mit ein Grund, warum es in manchen Gebieten jetzt möglicherweise vermehrt zu Geruchsbelästigungen kommen könne.

Markus Tschischej von der Landwirtschaftskammer sagte dazu: „Weil sich die Geruchsbelästigung auf einige wenige Tage konzentriert, wirkt es so, als ob es mehr wäre, als in den vergangenen Jahren. Die Güllemenge hat sich aber nicht verändert, dafür müsste es ja mehr Tiere geben. Das ist nicht der Fall.“

„Kein Problem für Grundwasser“

Die Landwirte müssen sich an geltende Bodenschutzgesetze halten, um auch eine Verunreinigung des Grundwassers zu vermeiden. Dies werde auch überprüft, so Tschischej: „Die Gülle wird zeitlich und bedarfsgerecht ausgebracht. Das wird kontrolliert, wir haben Messstellen. Die Werte sind immer rückläufig. Im Grundwasser gibt es keine Problem.“ Ausschließen könne man Verunreinigungen aber nicht immer: So muss sich ein Landwirt aus dem Lavanttal am Montag vor Gericht verantworten, da er einen Bach verunreinigt haben soll.