Fußgänger getötet: Bedingte Haft für Lenker

Wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen ist am Montag ein Mann am Landesgericht Klagenfurt zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. 2013 erfasste er einen Fußgänger mit seinem Wagen, das Opfer starb später im Krankenhaus.

Beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes in Wolfsberg im Dezember 2013 fuhr der 41 Jahre alte Bosnier mit seinem Auto einen 59 Jahre alten Fußgänger an. Das Opfer war gerade auf dem Weg zu seinem Fahrzeug, als es zwischen seinem abgestellten Pkw und dem Wagen des Bosniers eingeklemmt wurde.

„Kind griff ins Lenkrad“

Der Fußgänger erlitt schwere Verletzungen und musste von den Feuerwehrleuten mit der Bergeschere befreit werden. Er starb zwei Wochen später im Krankenhaus an seinen schweren Verletzungen. Der Fall landete vor Gericht. Bei der Verhandlung gab der 41-Jährige an, sein Kind, das nicht vorschriftsmäßig angeschnallt gewesen war, hätte ins Lenkrad gefasst.

Er sei außerdem emotional aufgewühlt gewesen, hätte viel zu schnell ausgeparkt und dabei den Fußgänger übersehen. Der Bosnier wurde schuldig gesprochen: Das Urteil lautet auf fünf Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 2.400 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.