Hypo-Prüfung: Rechnungshof scheiterte am Land

Der Präsident des Rechnungshofes (RH), Josef Moser, kritisierte in einem „profil“-Interview, dass der RH die Hypo Bank 2005/2006 nicht prüfen konnte, weil das Land Kärnten seinen Anteil an der Hypo kurzfristig auf unter 50 Prozent gesenkt hatte. Damit durfte der RH nicht mehr prüfen.

Der Rechnungshof hatte schon lange zuvor, im Jahr 2002, bei einer Prüfung der später notverstaatlichten Problembank erhöhte Risiken im Zusammenhang mit der Expansion der Bank festgestellt. „Der Rechnungshof hat im Rahmen der Prüfungsplanung 2005 Kontakt mit der Bank aufgenommen. Mit dem Ergebnis, dass wir am 6. April 2006 ein Schreiben von der Hypo erhalten haben, wonach die Kärntner Landesholding nunmehr lediglich 49,4 Prozent halte. Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes sei also nicht mehr gegeben“, sagt Moser im „profil“.

„Bezeichnendes“ Zusammentreffen

Das Land Kärnten habe seinen Anteil damals auf unter 50 Prozent gesenkt, indem eine „Mitarbeiterstiftungskonstruktion“ geschaffen worden sei, so der RH-Präsident weiter. „Es ist doch bezeichnend, dass bei der Hypo die Mehrheitsverhältnisse ausgerechnet in der Zeit verändert wurden, in der wir eine weitere Prüfung ansetzen wollten“, sagt Moser nunmehr bereits knapp acht Jahre nach dem gescheiterten Prüfversuch.

In diesem Zusammenhang pocht Moser auf mehr Kompetenzen für den Rechnungshof: „Ich habe immer wieder gefordert, dass ab einer Kernaktionärsschaft der öffentlichen Hand von 25 Prozent und einer Aktie eine Prüfung durch einen Rechnungshof möglich sein sollte. Erst recht, wenn Haftungen im Spiel sind. Das wurde bisher nur nie umgesetzt.“

„Prüfkette wird beleuchtet“

Über die Prüfung, die wie berichtet zur der Hypo-Notverstaatlichung im Gange ist, sagt Moser: „Wir werden die Kontrollkette aus interner Revision, Bankprüfer, Finanzmarktaufsicht und Nationalbank genau beleuchten und gegebenenfalls Handlungsbedarf aufzeigen. Die Kernfragen in Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Hypo lauten: Wer hatte wann welche Informationen? Und wer hat seine Aufgaben möglicherweise nicht erfüllt?“ Es handelt sich um eine „Gebarungsüberprüfung“ durch den Rechnungshof auf Antrag und Verlangen von 20 Abgeordneten im Nationalrat; in diesem Fall von den Grünen im Vorjahr.

SPÖ: Eigentor von Moser

SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser reagierte am Samstag auf Mosers Aussagen. Moser habe sich damit ein gehöriges Eigentor geschossen, so Seiser. Er sieht die fehlende Prüfungskompetenz viel mehr als „politischen Flankenschutz“ gegenüber der damals schwarz-blauen Regierung. Die damals verweigerte Prüfung wurde nicht, wie von Moser dargestellt, zur Kenntnis genommen, sondern war damals für die SPÖ Kärnten Anlass, massiv, wenn auch vergeblich, ein neues Landesrechnungshof-Gesetz zu fordern, sagte Seiser in einer Aussendung. Fraglich sei auch, warum Moser die vom Kärntner Landtag bereits 2011 beantragte Prüfung der Verstaatlichung aus „fadenscheinigen Gründen“ abgelehnt habe.

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