Hypo-Kircher: Fußfessel statt Haftstrafe?

Nachdem der Ex-Hypo-Manager Josef Kircher das Urteil im Hypo-Prozess angenommen hat, sei es laut seinem Anwalt „sehr naheliegend“ dass er für seine Strafe eine Fußfessel beantragen wird. Darüber entscheidet die Leitung der Justizanstalt Klagenfurt.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, gebe es keinen Grund, die Fußfesseln nicht zu gewähren, sagte der Leiter der Justizanstalt Klagenfurt, Peter Bevc. Derzeit tragen 34 Häftlinge in Kärnten Fußfesseln. Das Urteil gegen Kircher lautet zwölf Monate unbedingte Haft, damit ist schon eine Voraussetzung für das Tragen einer Fußfessel erfüllt. Die Strafe darf nämlich nicht höher sein als ein Jahr. Außerdem muss der Straftäter einen Job haben und versichert sein.

Viel Fußfesselträger in Kärnten

Dann kann er einen Antrag auf Fußfessel stellen, über den dann ein achtköpfiges Team in der Justizanstalt Klagenfurt entscheidet, so Bevc: „Ich kenne den Herrn Kircher persönlich nicht. Wenn er die Voraussetzungen erfüllt, wird er die Fußfessel bekommen. Das ist gesetzlich so vorgesehen, ich fände keinen Grund, das mutwillig abzulehnen.“

Kircher wäre dann Fußfesselträger Nummer 35 der Justizanstalt Klagenfurt. Kärnten hat überdurchschnittlich viele Fußfesselträger, so Bevc. Er sei überzeugt davon, dass dies die beste Form des Strafvollzuges sei. Der Antragsteller verliert seinen Job und seine Wohnung nicht, kann seine Familie weiter erhalten und das seien Voraussetzungen dafür, keine weiteren Straftaten zu begehen, so Bevc.

Meistens Fehlalarme

Wer eine Fußfessel trägt, muss einen genauen Zeitplan einhalten. In seinem Haus oder seiner Wohnung darf er sich nur in einem Umkreis von 80 Metern bewegen. Hält er sich nicht daran, wird Alarm ausgelöst. Laut Bevc gibt es so gut wie gar keine Probleme mit Fußfesselträgern. Es gehen zwar Alarme los, dies seien aber meist technische Defekte, so Bevc. Stellt Josef Kircher den Antrag für eine Fußfesseln, dann könnte er innerhalb von ca. drei Monaten seinen Hausarrest antreten.

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