Hypo-Urteil könnte weite Kreise ziehen

Die drei Schuldsprüche wegen Bilanzfälschung im Hypo-Prozess könnten weite Kreise ziehen. Sie könnten auch Einfluss auf den derzeit laufenden Strafprozess in Bayern und mögliche Schadensersatzforderungen der Bayern haben.

Im Klagenfurter Hypo-Untreue-Prozess entscheidet sich Anfang kommender Woche, ob die am Donnerstag gefällten Urteile gegen Wolfgang Kulterer und Josef Kircher rechtskräftig werden – mehr dazu in Hypo: Urteile mit „Signalwirkung“. Kulterer hatte sich drei Tage Bedenkzeit erbeten, ob er die Zusatzstrafe von einem Jahr annimmt oder nicht. Im Fall von Siegfried Grigg und der Flick-Privatstiftung, die jeweils Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet haben, geht der Prozess jedenfalls in die zweite Instanz – mehr dazu in Hypo-Verhandlung gegen Berlin im Herbst.

Weitere Auswirkungen des Prozesses sind noch nicht abschätzbar. Die Verurteilungen wegen Bilanzfälschung wird man sicherlich in Bayern mit Interesse wahrnehmen. Die BayernLB behauptet ja, sie sei einst beim Kauf der Hypo über den wahren Zustand der Bank getäuscht worden. „Arglistige Täuschung“, das ist das Stichwort, auf das sich die BayernLB stützt. Die Bank hatte einst für die Mehrheitsanteile an der Kärntner Hypo-Bank 1,6 Milliarden Euro bezahlt. Für den Kaufpreis gilt die Hypo-Jahresbilanz von 2006 als eine der Grundlagen - die war jedoch nach dem Urteil am Donnerstag falsch, die Hypo hatte demnach weniger Eigenmittel, als in der Bilanz ausgewiesen.

Zeuge: Warnungen in den Wind geschlagen

Aufhorchen ließ diese Woche allerdings ein Zeuge beim Hypo-Strafprozess in Bayern gegen die damaligen Vorstände der BayernLB. Der Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Ernst&Young sagte aus, die damaligen Vorstände hätten seine eindringlichen Warnungen in den Wind geschlagen. Den bayerischen Ex-Vorständen wird Untreue vorgeworfen, weil sie im Kaufvertrag auf jegliche Absicherungen und Gewährleistungen verzichtet haben. Schaden laut Anklage: Mehr als eine halbe Milliarde Euro.

Er habe die Manager eindringlich gewarnt, sie müssten Risiken im Kaufvertrag absichern, betonte der Zeuge. Er habe bewusst „müssen“ gesagt, nicht sollen oder können, weil Stichproben bei Krediten Wertberichtigungsbedarf offenbarten. Zudem habe er gewarnt, dass man den Unterlagen im vor dem Kauf eingerichteten Datenraum der Hypo nicht trauen könne. Vor einer Betriebsprüfung seien nämlich sämtliche Ordner mit Informationen und Kennzahlen der Hypo ausgetauscht worden, so der Zeuge.

Die wesentliche Frage wird also sein: Können die Bayern zu Recht Schadenersatz fordern, wenn sie gleichzeitig eindringliche Warnungen über Risiken in den Wind geschlagen haben? Am Handelsgericht Wien läuft dazu quasi als Testballon schon ein Zivilprozess. Die Bayern haben die Hypo-Mitarbeiterprivatstiftung, also den kleinsten früheren Eigentümer, auf zehn Millionen Euro geklagt

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