Kostenfalle Hubschrauber-Bergung

Nach einem Skiunfall kann eine Hubschrauber-Bergung teuer werden. Vor allem dann, wenn keine zusätzliche Versicherung vorhanden ist und der Verunfallte von einer privaten Rettungsorganisation abtransportiert wird. Einfluss auf die Art der Bergung hat der Betreffende nicht, wie der Fall von Herrn S. zeigt.

Knapp 1.500 Mal waren die Rettungshubschrauber im vergangenen Jahr in Kärnten unterwegs. Bei Verkehrsunfällen oder medizinischen Notfällen werden die Kosten grundsätzlich von der Krankenkasse übernommen. Anders sieht die Situation bei Freizeit- oder Skiunfällen aus: denn in Kärnten gibt es - wie etwa am Nassfeld - auch private Luftrettungsanbieter. Rechnungen zwischen 2.000 und 4.000 Euro sind hier keine Seltenheit. GKK-Direktor Johann Lintner dazu: “Bei Freizeit- und Bergunfällen gibt es grundsätzlich keine Leistungspflicht der Krankenkassen. Diese besteht nur dann, wenn der Transport auch notwendig gewesen wäre, wenn das Ereignis im Tal stattgefunden hätte.“

GKK-Zuschuss bei „medizinischer Notwendigkeit“

Bei den vertraglich fixierten Flugrettungsdiensten wie dem Roten Kreuz und dem ÖAMTC erfolgt in den meisten Fällen keine Weiterverrechnung an den Patienten. Bei privaten Anbietern, die nicht mit dem Land unter Vertrag stehen, werden die Kosten dem jeweiligen Unfallopfer weiterverrechnet. „Bei anderen Flugtransport-Organisationen, mit denen wir keine Vereinbarung haben, leisten wir bei medizinischer Notwendigkeit einen Zuschuss von etwa 870 Euro. Der darüber hinausgehende Aufwand wird von den Unternehmen in Rechnung gestellt“, so Lintner.

Rettungsleitstelle entscheidet über Transportmittel

Patienten oder jene Menschen, die den Notruf absetzen, haben in der Regel keinen Einfluss darauf, welches Rettungsmittel letztendlich entsendet wird. Die Entscheidung wird im Normalfall in der Rettungsleitstelle getroffen. Rot Kreuz-Präsident Peter Ambrozy: „Wir haben hier in der Leitstelle ein Tool, dass das Rettungsmittel aufgrund der Schilderungen des Anrufers vorschlägt. Am Ende entscheidet der Disponent, welches Rettungsmittel entsendet wird. Es hängst sehr davon ab, welche Distanzen zu überwinden sind.“

Herr S. wurde gerettet - und musste zahlen

Wie teuer eine Hubschrauber-Bergung werden kann, illustriert folgender Fall aus dem Gailtal aus dem Jahr 2012: Herr S. erlitt einen sogenannten anaphylaktischen Schock, eine gefährliche allergische Reaktion, die auch nach einem Wespenstich auftreten kann. Eine Bergrettungsärztin erkannte die lebensbedrohliche Situation und veranlasste den Rettungsflug ins nahe Krankenhaus nach Laas. Beim Eintreffen auf der Intensivstation hatte der Mann bereits eine Herzrhythmusstörung. Der nicht einmal zehnminütige Flug rettete Herrn S. wahrscheinlich das Leben. Wochen später bekam der Mann eine Rechnung über 3.598 Euro vom Betreiber jenes Rettungs-Hubschraubers, der im Winter auf dem Nassfeld stationiert ist. Der Private verrechnete Herrn S. seine vollen Kosten.

Herr S. bekam nach langem Hin und Herr etwas weniger als 1.000 Euro von seiner Krankenkasse ersetzt, nach Verhandlungen mit dem Hubschrauberbetreiber zahlte er zum Schluss 1.600 Euro - ein ganzes Monatsgehalt also. Wäre es ein Freizeitunfall gewesen, hätte eine Versicherung laut Herrn S. die Flugkosten übernommen. Nun will sich sein Arbeitgeber für ihn einsetzen und einen Teil der Kosten übernehmen. Anspruch auf finanzielle Unterstützung gibt es nicht.

Rotes Kreuz: Leitstelle hätte Hubschrauber angefordert

Laut dem Rot Kreuz-Präsidenten Peter Ambrozy hätte auch die Leitstelle diesen Hubschrauber geholt, weil er am nächsten stationierte war – und die entstehenden Kosten in Kauf genommen.

Aus dem Büro der zuständigen Referentin Beate Prettner (SPÖ) hieß es dazu, dass es in einem Jahr an die fünf solcher Fälle gebe. Nur für soziale Härtefälle gebe es Geld vom Land. Die Lösung könne derzeit nur Kulanz heißen.

GKK empfiehlt Versicherung

Die GKK empfiehlt jenen Personen, die viel Freizeitsport betreiben oder öfters auf den Ski-Pisten unterwegs sind, eine eigene Versicherung abzuschließen. Derartige Versicherungsleistungen sind beispielsweise auch bei Kreditkartenverträgen inkludiert. In der kommenden Woche sollen neue Verträge zwischen dem Land und den Vertrags-Rettungshubschraubern ausgehandelt werden.

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