BayernLB will von Hypo 4,8 Mrd. Euro

Die BayernLB verklagt die Hypo Alpe-Adria auf die Rückzahlung von Krediten in Höhe von 4,8 Milliarden Euro, die die BayernLB ihrer einstigen Tochter gewährte. Am Montag begann der Prozess in München, hier geht es vorerst aber nur um einen Teilbetrag.

Die Summe, um die es geht, unstrittig, der Rest eine Frage von Definition und Interpretation. Für die Hypo sind die Milliarden aus Bayern so etwas wie eine Investition des früheren Eigentümers. Damit habe die bayerische Landesbank fehlendes Eigenkapital ersetzt und die Grundlage für die Sanierung gestützt. Aus Sicht der Hypo darf es das Geld erst zurückgezahlt werden, wenn die Hypo mit Sitz in Klagenfurt finanziell nachhaltig fit ist - was Jahre dauern kann. Auf dieser Basis stellte die Bank alle Zahlungen Richtung München ein und forderte bereits überwiesene Beträge zurück.

Staat Bayern pocht auf Rückzahlung

In Summe geht es bei dem Streit um mehr als 4,5 Milliarden Euro. Verhandelt wird in München zunächst über einen Teilbetrag von gut 1,7 Milliarden. Für die Bayern - Bank und regierende CSU - gilt jeder Cent als Kredit mit festen Fristen sowie monatlichen Raten und Tilgungsaufschläge. Finanzminister Markus Söder pocht auf Zahlung.

In dem Rechtsstreit wird es einige Gutachten geben. Die Bayern werden versuchen, dem Gericht klar zu machen, dass das Eigenkapitalargument der Kärntner irrelevant und nicht zu beachten sei. Sie seien zahlungsfähig, aber nicht willig. Die Hypo will die Lage so darstellen, dass die BayernLB als damaliger Eigentümer mit viel Einfluss kein Kreditgeber wie jeder andere gewesen sei.

Vergleich von beiden Seiten abgelehnt

Wie schon vorher erwartet, gelang es der Vorsitzenden Richterin Gesa Lutz am Montag nicht, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Lutz verwies auf die Komplexität der Materie und den zu erwartenden jahrelangen Rechtsstreit. Außerdem könne es sein, dass selbst dann nicht alle Streitthemen zwischen den Parteien ausgeräumt werden könnten. Als ersten Schritt will die Münchener Kammer jetzt ein Gutachten eines renommierten österreichischen Rechtswissenschaftlers über die Grundlagen des österreichischen Eigenkapitalersatz-Gesetzes (EKEG) einholen.

Die - unstrittige - Anwendung des österreichischen Rechts aber könne den Münchener Richtern nicht abgenommen werden, sagte die Richterin. Ein österreichisches Gericht würde ein solches Gutachten nicht benötigen, bemerkte Hypo-Vertreter Busse, und argumentierte dafür, die gesamten Verfahren in Österreich abzuhalten. Wie die Kammer weiter verfährt, will sie in einer ersten Zwischenentscheidung am 18. Dezember bekannt geben.

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