Zweitwohnsitz-Abgabe bald niedriger?

Der Erhalt von Zweitwohnsitzen könnte in Zukunft etwas billiger werden und zwar dann, wenn sie auch als Ferienwohnungen vermietet werden. Der Verfassungsgerichtshof hat die Politik in Kärnten aufgefordert, die Mehrfachbelastung an Abgaben zurückzunehmen.

Zurzeit werden als Zweitwohnsitzabgabe bis zu 660 Euro pro Jahr eingehoben. Hinzu kommen bei Vermietung noch die pauschalierte Orts- sowie die Nächtigungstaxe, die zusammen bis zu 500 Euro ausmachen. Unter dem Strich ergibt sich damit eine Belastung bis zu 1.160 Euro. Weil damit für ein und dieselbe Sache mehrere Abgaben eingehoben werden, hat der Verfassungsgerichtshof Bedenken angemeldet.

Wohnung wird teilweise mehrfach besteuert

„Wenn schon, denn schon“ - unter diesem Motto wurde den Zweithausbesitzern von der Politik in den letzten Jahren einiges abverlangt. Sie müssen für eine Wohnung oft drei verschiedene Abgaben zahlen. Manfred Mertel von der Gemeindeabteilung des Landes: „Eine Ferienwohnung kann gleichzeitig auch ein Zweitwohnsitz sein. Es wird für die Ferienwohnung eine pauschalierte Orts- und Nächtigungstaxe eingehoben und natürlich für den Zweitwohnsitz eine Zweitwohnsitz-Abgabe. Es kann also vorkommen, dass eine Wohnung mehrfach besteuert wird.“

Millionen-Einnahmen durch Zusatz-Steuer

Insgesamt spülten die Zweitwohnsitz-Abgaben im letzten Jahr 3,8 Millionen Euro in die öffentlichen Kassen. Den größten Teil davon - mit über 400.000 Euro - nahm Bad Kleinkirchheim ein.

Vor allem Tourismus- und Seengemeinden profitieren von der zusätzlichen Steuer. Sie haben durch die Zweitwohnsitze erhöhte Ausgaben und müssen Infrastruktur zur Verfügung stellen, die oft nur wenige Wochen genutzt wird. Doch die Mehrfachvorschreibung hat ein Ablaufdatum. Eine der drei Abgaben soll künftig in einer anderen aufgehen und der Gesamtbetrag damit reduziert werden.

Laut Mertel werde vom Verfassungsgerichtshof bereits seit längerem eingefordert, „dass man die Tourismusabgaben bei der Ausschreibung der Zweitwohnsitzabgaben zu berücksichtigen hat.“

Gesetzesänderung ab Herbst in Begutachtung

Noch im Herbst soll die Gesetzesänderung in Begutachtung gehen, heißt es aus dem Büro von Gemeindereferentin Gabriele Schaunig von der SPÖ. Derzeit setzt sich die Höhe der Zweitwohnsitz-Abgabe aus der Größe der Wohnung und den Belastungen der Gemeinde zusammen, die sie durch die Zweitwohnsitze hat. Auch der Wert der Immobilie hat Einfluss auf die Höhe der Abgabe. Auf eine Indexanpassung in den letzten Jahren haben die Gemeinden bisher verzichtet.