Kulterer muss Haft antreten

Wolfang Kulterer, Ex-Hypo-Vorstand und Aufsichtsrat, hat nun eine Aufforderung zum Haftantritt erhalten. Dies bestätigte sein Anwalt Ferdinand Lanker. Kulterer wurde im Untreueprozess rund um den Hypo-Vorzugsaktiendeal zu vier Jahren Haft verurteilt.

Kulterer muss vorerst in die Justizanstalt Klagenfurt. Es ist aber so gut wie sicher, dass er in weiterer Folge in ein anderes Gefängnis verlegt wird, denn Kulterer hat eine Freiheitsstrafe wegen Untreue über 3,5 Jahre wegen des ersten Vorzugsaktiendeals der Kärntner Bank anno 2004 erhalten - und in Klagenfurt sitzen nur Häftlinge mit Strafen ein, die 1,5 Jahre nicht übersteigen.

Frist von vier Wochen

„Mein Mandant hat das Schreiben zum Strafantritt bekommen, in den kommenden vier Wochen bis spätestens Mitte Oktober wird es so weit sein“, sagte Lanker. Zuständig für die Einleitung des Strafvollzuges ist die Justizanstalt Klagenfurt. Dass eine Ortsänderung zum Absitzen der Strafe äußerst wahrscheinlich ist, gilt unter Insidern als so gut wie fix. In Frage kämen zahlreiche andere Gefängnisse in Österreich, nicht nur die geografisch nächstgelegenen wie etwa die Justizanstalt Graz-Karlau.

Urteile von OGH bestätigt

Der Oberste Gerichtshof hatte Anfang Juli die Urteile gegen ehemalige Verantwortliche der später notverstaatlichten Bank, darunter Kulterer, bestätigt. Wegen Untreue bzw. Beitrags zur Untreue wurden neben Kulterer, Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger und Rechtsanwalt Gerhard Kucher zu je vier Jahren und Steuerberater Hermann Gabriel zu viereinhalb Jahren verurteilt - mehr dazu in Bald Haftantritt für Ex-Hypo-Chef Kulterer?.

Kulterer, Striedinger, Kucher und Gabriel schädigten, so die Höchstrichter, die dem erstinstanzlichen Urteil vollständig folgten, die Kärntner Hypo beim Vorzugsaktien-Deal 2004 um knapp 5,5 Mio. Euro unter Missbrauch ihrer Befugnisse. Bei dem Geschäft ging es um Vorzugsaktien der Hypo-Tochter HLH, die 2004 die Kapitaldecke der Hypo auffetten sollte.