Hypo klagt BayernLB auf 710 Mio. Euro

Die Hypo Alpe Adria hat ihre frühere Mutter BayernLB diese Woche auf Zahlung von 710 Mio. Euro geklagt, Es geht um einen Kredit aus dem Jahr 2008. Strittig ist, ob das Eigenkapitalgesetz anwendbar ist. Die Bayern halten die Ansprüche für unbegründet.

Basis der Klage ist die erste Rückzahlung dieses Kredites. Die Hypo geht davon aus, dass die Tilgung unrechtmäßig war und fordert das Geld zurück - hätte sie nun nicht geklagt, wäre der Anspruch verjährt. Die Bayern halten die Ansprüche für vollkommen unbegründet.

Hypo: Eigenkapitalsgesetz anzuwenden

Die Hypo geht seit 2012 davon aus, dass auf einen Kredit der BayernLB aus dem Jahr 2008 über 2,3 Mrd. Euro das Eigenkapitalgesetz anzuwenden ist: Wenn eine Mutterfirma ihrer in einer Krise steckenden Tochter einen Kredit gewährt, darf dieser erst zurückgezahlt werden, wenn die Krise vorbei ist. Das sei 2008 sicher noch nicht der Fall gewesen. Daher hätte die damalige Rückzahlung nicht erfolgen dürfen, meint die Hypo und fordert ihr Geld nun auch gerichtlich zurück.

Die 710 Mio. Euro summieren sich aus 500 Mio. Euro an Kredittilgungen und 210 Mio. Euro an Nebenkosten. Sollte es zwischenzeitlich keine Einigung mit den Bayern oder ein Gerichtsurteil im Sinne der Hypo geben, müsste sie im Laufe der Zeit auch die weiteren Rückzahlungen einklagen, die sie geleistet hatte, bevor diese verjähren.

Münchner Landgericht zuständig

Die Bayern bestreiten, dass die damaligen Kredite Eigenkapitalersatz waren. Das Münchner Landgericht 1 wird feststellen müssen, ob die Hypo damals in der Krise war und ob die Bayern das wussten. Aber die Klage der BayernLB erlaubt es der Hypo, ihre Ansicht als „Gegenklage“ einzubringen - und so immerhin die Gerichtskosten zu sparen.

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