Dreieinhalb Jahre Haft für Räuber

Zu dreieinhalb Jahren Haft ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 22 Jahre alter Burgenländer verurteilt worden. Er soll ein Spielcasino und eine Tankstelle in Klagenfurt überfallen und beraubt haben. Er entschuldigte sich bei den Opfern.

Es tue ihm Leid, sagte der gelernte Installateur vor den Schöffen und Richterin Michaela Sanin bei seiner Aussage. Wenn man süchtig sei, probiere man alles, um wieder an Stoff zu kommen, so der Angeklagte. Er sei seit drei Jahren heroinabhängig und bereits einmal wegen Suchtgifthandels verurteilt worden.

Mit Geld Sucht finanziert

Weil er arbeitslos war und seine Sucht nicht mehr finanzieren konnte, musste er irgendwie zu Geld kommen, erzählt er. Da entschloss er sich zu den Überfällen. Als Waffe benutzte er einen Spielzeugrevolver, den er als Kind bei einem Kirchtag geschenkt bekommen hatte. Verletzen wollte er nie jemanden damit, beteuert der Mann vor Gericht.

Um unerkannt zu bleiben, beging der 22-Jährige die Raubüberfälle entweder mit einer Schildkappe oder einem Filzhut getarnt. Auch einen Handschuh trug er bei den Taten, mit diesen Kleidungsstücken konnte er schließlich überführt werden. Bei einer Gegenüberstellung identifiziert eine Angestellte des Spielcasinos den Mann als Täter. Laut Anklage soll der Burgenländer insgesamt mehr als 2.800 Euro erbeutet haben.

Bei Opfern entschuldigt

Staatsanwältin Doris Kügler warf ihm zweifachen Raub und einmal versuchten Raub vor. Der Verteidiger wollte von einer geringeren Summe wissen und versuchte, die schwierigen Lebensumstände seines Mandanten nachzuzeichnen. Der 22-Jährige sei ein Scheidungskind gewesen, habe seinen Vater lange nicht gesehen und sei in der Steiermark, wo er in die Schule gegangen sei, in die falschen Kreise geraten und drogensüchtig geworden.

Sein Mandant wolle aber eine Therapie beginnen, sein Vater stehe hinter ihm und ein Großteil der Schadens sei bereits wieder gut gemacht. Bei den Opfern, einer Tankstellenangestellte, sowie zwei Casino-Mitarbeitern, entschuldigte sich der Angeklagte persönlich. Sie alle waren als Zeugen geladen. Eine der Betroffenen ist seit dem Überfall in Therapie.

Urteil nicht rechtskräftig

Nach einer kurzen Beratung mit den Schöffen fällte Richterin Michaela Sanin das Urteil dreieinhalb Jahr unbedingte Haft. Strafmildernd war das Geständnis des Mannes und seine Jugend. Erschwerend kommt hinzu, dass er bereits Vorstrafen hat und seine Drogensucht bis dato nicht in den Griff bekam. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat einen Tag Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Links: