Prozess um Fehlgeburten vertagt

Eine 27-jährige Kärntnerin hat sich am Mittwoch wegen ungewollter Schwangerschaftsabbrüche vor Gericht verantworten müssen. Ihr wird vorgeworfen, zwei Schwangeren Medikamente in ein Getränk gemixt zu haben, wodurch es zu Fehlgeburten kam. Der Prozess wurde vertagt.

Laut Anklage wurden im Jahr 2011 die Schwägerin und eine Freundin Opfer der 27-Jährigen. Unmittelbar nachdem die beiden das Getränk mit dem Medikament getrunken hatten, setzen bei den Frauen Blutungen ein, sie verloren ihre Babys. Die Mutter eines Kindes hatte selbst zwei Fehlgeburten. Da sie selbst Probleme mit ihren Schwangerschaft hatte, stand ihr ein Medikament zur Verfügung, welches Gebärmutterkrämpfe auslösen kann. im Dezember 2012 erstatte die Frau schließlich Selbstanzeige.

Vor Richterin Michaela Sanin muss sich die Klagenfurterin wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und dem Vergehen des Schwangerschaftsabbruches ohne Einwilligung der Schwangeren verantworten. Der Frau droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Geständnis an Brief an Opfer

Die damalige beste Freundin war zur gleichen Zeit schwanger wie die Angeklagte. Nach ihrer Fehlgeburt habe sie dies ständig an ihren Verlust erinnert, ihre Kinder hätten gemeinsam aufwachsen sollen, sagte die Angeklagte. Schließlich entschied sie sich, die Schwangerschaft der Freundin zu beenden, diese musste unter Vollnarkose operiert werden. Kurz nach dem Vorfall brach der Kontakt zwischen beiden Frauen ab.

Nur zwei Monate später erfuhr die Angeklagte, dass ihre Schwägerin schwanger ist. Diesmal fiel der Entschluss kurzfristig: Bei einem Frühstück gab ihr die 27-Jährige einen Kakao, versetzt mit den Tabletten. Auch die Schwägerin verlor ihr Baby. Mehr als ein Jahr später, beide Opfer haben inzwischen ein Kind bekommen, schrieb die Frau den beiden einen Brief, in dem sie ihre Taten gestand, ging zur Polizei und zeigt sich selbst an.

Verteidigung: Keine schwere Körperverletzung

Die Angeklagte zeigte sich am Mittwoch reuig, sie bereue ihre Taten zutiefst, sagte sie. Auch leistete die Frau bereits eine Schadensgutmachung von je 1.500 Euro an beide Opfer. Laut gerichtlichem Gutachten war die Frau zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Aufgrund ihrer Fehlgeburten und dem Verlust hätte sie aber an einer Depression gelitten.

Da bei der besten Freundin der Frau eine Kürettage unter Narkose notwendig war, lautete die Anklage auch auf schwere Körperverletzung. Der Verteidiger Thomas Di Vora vertrat die Meinung, dass dieser Eingriff eine typische Folge der Abtreibung sei und daher nicht gesondert als absichtliche schwere Körperverletzung zu werten sei. Staatsanwältin Michaela Höller hingegen will mit einem zusätzlichen Gutachten beweisen, dass eine Kürettage nicht automatisch die Folge einer Fehlgeburt sei, sondern in Zusammenhang mit der Dauer einer Schwangerschaft und der Art des Abbruchs stehe. Zur weiteren Prüfung wurde der Prozess vertagt.