Private Versicherung droht Raucherin
Eine herzkranke Rehapatientin erhielt ein Mahnschreiben von ihrer Versicherung. Darin wurde ihr mit der Kündigung ihrer Zusatzversicherung gedroht, wenn sie nicht zu rauchen aufhört. Die Ärzte hatten ihr während ihrer Kur empfohlen, mit dem Rauchen aufzuhören.
ORF
Für Werner Stornig, den Gremialobmann der der Kärntner Versicherungsagenten, ist es unüblich, dass solche Drohungen ausgesprochen werden: „Es ist keine gängige Variante, weil Versicherungsverträge im Krankenversicherungsbereich auf Lebzeiten abgeschlossen werden. Nur unter schwer wiegenden Gründen kann der Versicherer zurücktreten.“
Therapievorschläge besser einhalten
Einzige Erklärung wäre für ihn, dass sich offenbar die Patienten nicht an die Therapieempfehlungen der Ärzte gehalten hatte, sie sei aber zur Mitwirkung verpflichtet. In diesem Fall könnte der Versicherer von einem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Gewöhnlich sei dies aber nicht, so Stornig.
Als Patient müsse man bei Beantragung der Versicherung gewisse Pflichten erfüllen, darunter sei der Gesundheitszustand wahrheitsgemäß zu dokumentieren. Wenn man angebe, man rauche nicht, sei aber Raucher, könne der Versicherer zurücktreten. Man müsse laut Stornig der Versicherung aber nicht jede Änderung des Gesundheitszustandes mitteilen.