Tierschützer fordern Fallenverbot

Kärntner Tierschützer sammeln Unterschriften für ein Verbot der „Totschlagfallen“. Anlassfall ist der Hund einer Wolfsbergerin, der letzten Winter in einer solchen Falle verendete. Für die Seuchenbekämpfung seien diese Fallen in manchen Gebieten unverzichtbar, sagen hingegen die Jäger.

Das Kärntner Landesjagdgesetz erlaubt der Jägerschaft, Tiere mit Fallen zu töten. Die Petition gegen die so genannten „Totschlagfallen“ oder „Abzugseisen“ in Kärnten wurde auf Initiative der Kärntner Tierschutz-Ombudsfrau Ingrid Fischinger gestartet. Gefordert wird auch ein Verbot von Fallensteller-Kursen, die nächsten werden in Kärnten bereits Ende April angeboten. Ziel der Petition ist eine Gesetzesänderung. Dazu müsste ein Landtagsabgeordneter oder einen Regierungsmitglied einen entsprechenden Antrag im Landtag einbringen.

Anlassfall: Durch Falle getöteter Hund

Die Idee zu der Petition kam von Nicole Jank aus Wolfsberg. Ihr Vierbeiner wurde im letzten Dezember durch ein Abzugeisen getötet. Jank war an diesem Tag auf dem Weg zur Arbeit, ihren belgischen Schäferhund Gerry setzte sie unterwegs bei den Schwiegereltern am Bauernhof im Granitztal ab. Der Hund rannte ohne Aufsicht in den angrenzenden Wald und geriet dort in ein Abzugeisen, das ein Jäger für die Fuchsjagd aufgestellt hatte. Der Hund war sofort tot. Nicole Jank musste eine Verwaltungsstrafe zahlen, weil der Hund ohne Aufsicht war.

Das Abzugeisen war von der Kärntner Jägerschaft bewilligt, auch die nötigen Hinweistafeln waren angebracht. Der Jäger habe nach den Vorschriften gehandelt, sagt Freydis Burgstaller-Gradengger von der Jägerschaft. Wie im Gesetz vorgesehen, verlor der Jäger durch den Vorfall trotzdem seine Bewilligung zum Aufstellen von Totschlagfallen.

Fischinger: Großes Verletzungsrisiko

Der Vorfall ließ die Hundebesitzerin aber nicht zur Ruhe kommen. Zusammen mit Tierschutz-Ombudsfrau Ingrid Fischinger kam ihr die Idee zur Petition. Mehr als 200 Menschen unterschrieben bisher online. Die Fallenjagd sei eine problematische Methode, meint Fischinger: „Für mich haben diese Fallen ein großes Verletzungsrisiko. Mit den Fallen ist keine selektive Jagd möglich, auch Haustiere und Tierarten, die unter Naturschutz stehen, werden darin gefangen.“ Die Tiere würden in den Fallen mitunter qualvoll verenden. Aufzeichnungen darüber, wie viele Haustiere in Fallen sterben, gibt es nicht.

Und auch für Menschen könnten diese Fallen zur Gefahr werden, meint die Tierschutz-Obfrau. Zwar seien die Jäger angehalten, die Fallen sehr gut zu sichern, in Oberösterreich sei aber einmal ein Mädchen in eine solche Falle geraten. Fischinger: „Darauf will ich in Kärnten nicht warten.“

Jägerschaft: Nur 25 Bewilligungen

Die Fallenjagd oder Fangjagd, wie sie im Fachjargon bezeichnet wird, ist im Kärntner Jagdgesetz streng geregelt. Es gebe ein „Konvolut an Auflagen“, sagt Freydis Burgstaller-Gradenengger, die auch Kurse für Fallensteller hält. Die Abzugeisen werden hauptsächlich für Raubwild wie Mader, Fuchs oder Iltis verwendet. Die Jäger müssten nicht nur den Kurs besuchen, die Fallen seien zum Beispiel mehrfach geprüft und müssten zwei Mal täglich vom Jäger kontrolliert werden.

Von den rund 13.000 Jägern in Kärnten haben laut Burgstaller-Gradenegger 25 eine Bewilligung zum Aufstellen von Abzugeisen. Nur wenige Jäger suchen wegen der strengen Auflagen um Bewilligung an. Für die Tierseuchenbekämpfung in Kärnten seien die Fallen jedenfalls unverzichtbar, sagt Burgstaller-Gradenengger. In manchen Gebieten sei die Seuchenbekämpfung mit der konventionellen Jagd nicht möglich, weil das Gebiet zum Beispiel unzugänglich ist.

„Hundebesitzer für ihre Tiere verantwortlich“

Dass auch Haustiere in den Fallen landen könnten, will die Sprecherin der Jägerschaft nicht gelten lassen: „Die Hundehalter sind gesetzlich verpflichtet, ihren Hund sicher zu verwahren.“ In den letzten zehn Jahren hätten sich nur zwei Haustiere in die Abzugeisen verirrt - der Hund von Nicole Jank und eine Katze. Obwohl der Fehler in beiden Fällen nicht bei den Jägern gelegen habe, seien ihnen sofort die Bewilligung entzogen worden.

Auf der anderen Seite würden jährlich Hunderte Rehe von frei herumlaufenden Hunden gerissen, sagt Burgstaller-Gradenengger. Aus tierschutzrechtlicher Sicht sei dies das wesentlich größere Problem.

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