Causa Birnbacher: Neue Unterlagen für Ermittler

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft darf laut Gerichtsbeschluss nun Akten zur Causa Birnbacher, die in der Kärntner Landesholding sichergestellt worden waren, verwenden. Dies war von der früheren Führung der Holding beeinsprucht worden. Bis Donnerstag läuft die Einspruchsfrist.

Ein Gericht gab die Akten nun frei, bestätigte der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Erich Maier, der APA einen Bericht des „Standard“ (Mittwochausgabe). Laut dem Urteil dürfen „sämtliche bei der Durchsuchung der Kärntner Landes- und Hypothekenbank-Holding (Kärntner Landesholding), sichergestellten Originale bzw. Kopien der als Beweis dienenden Unterlagen und Datenträger zum Ermittlungsakt genommen werden“.

Landesholding kann Einspruch erheben

Der Beschluss vom 14. Februar ist noch nicht rechtskräftig. Zwei Wochen Zeit hat die Landesholding, um die Entscheidung zu bekämpfen.

Unter den mittlerweile entlassenen und nicht rechtskräftig verurteilten Vorständen hatte die Holding die Sicherstellung der Akten mit Verweisen auf Bank- und Geschäftsgeheimnis bekämpft. Bei Finanzlandesrat Harald Dobernig (FPK), damals Büroleiter des verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider, geht es um den Verdacht der versuchten Geldwäsche und um Untreue, beim ehemaligen FPK-Chef Uwe Scheuch um versuchte Geldwäsche. Beide wurden im Birnbacher-Prozess belastet, beide Freiheitlichen bestritten entsprechende Vorwürfe Birnbachers entschieden.

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