Birnbacher-Urteil: Kritik an Gutachtern

Das schriftliche, nicht rechtskräftige Urteil zum Birnbacher-Martinz-Prozess belastet auch drei Gerichtsgutachter und einen Rechtsanwalt. Allerdings seien die Gutachter nicht ausreichend informiert worden, heißt es im Urteil. Gegen sie wird wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt.

Sechs Millionen Euro erhielt Steuerberater Dietrich Birnbacher für seine Beratertätigkeit im Zuge des Verkaufs der Hypo-Bank an die BayernLB. Drei renommierte Gerichtssachverständige sollen mit ihren privaten Gutachten für die Kärntner Landesholding laut Gericht zumindest indirekt geholfen haben, die Höhe des Honorars zu rechtfertigen.

In dem schriftlichen Urteil von Richter Manfred Herrnhofer heißt es dazu: „Am 12. März 2008 übersandte eine Mitarbeiterin der Kärntner Landesholding im Auftrag der Vorstände einen Textvorschlag an einen Gutachter, für die zu erstellende gutachterliche Stellungnahme.“

Feilschen um Formulierungen

Um den Honorarprozentsatz zu rechtfertigen, wurde von Kärnten aus offenbar nahezu um Formulierungen gefeilscht. Im Urteil heißt es dazu: „Über Insistieren seines Gesprächspartners, erklärte sich der Gutachter bereit, eine weitere geforderte Abänderung seines Entwurfes vorzunehmen, wonach der vereinbarte Prozentsatz von 1,25 Prozent darstellbar und plausibilisierbar sei.“

Richter: Gutachter nicht richtig informiert

Richter Herrnhofer erwähnt aber auch Aspekte, die die drei Gutachter entlasten könnten: „Allen beauftragten Gutachtern wurde von den Vorständen bewusst wahrheitswidrig vorgegeben, dass Dr. Birnbacher die Aufgaben einer Investmentbank übernommen hätte.“ Damit wurde die Höhe des Honorars begründet. Andere wesentliche Informationen seien den Gutachtern vorenthalten worden. Die Frage, ob sie nachfragen und mehr Unterlagen verlangen hätten müssen, bleibt offen.

Auch ein Kärntner Rechtsanwalt wird im schriftlichen Urteil kritisiert. Er soll mit Gutachtern über Formulierungen verhandelt haben und später kritische Formulierungen der Gutachten verschwiegen haben. Sogar von Schutzbehauptungen des Anwaltes im Prozess ist die Rede. Anwälte und Gutachter haben den Vorwurf der Beihilfe zur Untreue bisher zurückgewiesen.

Korruptionsanwaltschaft ermittelt

Die Sprecherin der Korruptionsanwaltschaft, Eva Habicher, sagt, man werde das Urteil genau prüfen, dies werde in die Beurteilung einfließen. Als Beschuldigte führt die Korruptionsanwaltschaft derzeit Ex-Landesrat Uwe Scheuch, Finanzlandesrat Harald Dobernig und die drei Gutachter. Laut Habicher müsste die Staatsanwaltschaft für eine Anklage wegen Beihilfe zur Untreue einen wissentlichen Befugnismissbrauch und einen Schädigungsvorsatz der Beschuldigten als gegeben sehen.

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