Birnbacher: Berufung des Staatsanwalts

Im Birnbacher-Prozess hat die Staatsanwaltschaft nun gegen die Strafhöhe der erstinstanzlich verurteilten Ex-Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander, sowie von Dietrich Birnbacher berufen. Die Strafhöhen waren der Anklagebehörde offenbar zu wenig.

Megymorez war im Oktober von Richter Manfred Herrnhofer am Landesgericht Klagenfurt wegen Untreue zu drei Jahren unbedingt, Xander zu zwei Jahren unbedingt und Birnbacher zu drei Jahren teilbedingt verurteilt worden. Das ist der Anklagebehörde offenbar zu wenig - mehr dazu in Causa Birnbacher: Vier Schuldsprüche (kaernten.ORF.at; 1.10.12).

Keine Berufung gegen Martinz-Urteil

Eine ursprünglich angedachte Berufung gegen die Strafhöhe von Ex-ÖVP-Landesparteichef Josef Martinz - er war zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden - wurde zurückgezogen, erklärte Staatsanwaltssprecher Franz Simmerstatter am Freitag gegenüber der Austria Presseagentur am Freitag. Ebenso zurückgezogen wurde eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil.

Die Verteidiger von Martinz, Xander und Megymorez hatten bereits im Oktober Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil angekündigt. Sie haben noch bis Mitte Februar 2013 Zeit, diese einzubringen. Danach geht der Fall in die nächste Instanz - zum Obersten Gerichtshof (OGH). Wann diese Verfahren stattfindet, war vorerst offen - mehr dazu in Schriftliche Urteile im Birnbacher-Prozess (kaernten.ORF.at; 4.12.12).

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