Eklat: Landtagssitzung unterbrochen

SPÖ, ÖVP und Grüne haben im Landtag zum elften Mal einen Antrag auf Neuwahlen gestellt. Die FPK zog wieder aus. Aber es waren auch anderen Mandatare kurzzeitig nicht anwesend, die Sitzung wurde während der Debatte unterbrochen. Ein Skandal, sagen ÖVP und SPÖ.

Laut Verfassung müssen bei einer solchen Entscheidung mindestens zwei Drittel der Abgeordneten im Plenum sein. Die FPK hatte bereits im Vorfeld angekündigt, die Abstimmung erneut zu verhindern.

Sitzung noch während Debatte unterbrochen

Zu einer Abstimmung kam es diesmal aber gar nicht. Der dritte Landtagspräsident Johann Gallo (FPK) unterbrach die Sitzung während der Debatte zum Neuwahlantrag, weil insgesamt nur mehr 16 von 34 Mandataren anwesend waren. Zu Beginn der Debatte über den Neuwahlantrag verließ fast die ganze FPK-Fraktion den Plenarsaal. Allerdings waren auch nicht alle Abgeordneten von SPÖ und ÖVP anwesend.

Gallo im Saal: „Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, stelle ich fest, dass wir keine Beschlussfähigkeit haben, ich unterbreche daher die Sitzung auf unbestimmte Zeit. Die Einladung ergeht schriftlich.“

SPÖ: Parteilichkeit

Trotz Protesten blieb es dabei. SPÖ-Klubobmann Reinhart Rohr warf Gallo Parteilichkeit vor: „Der freiheitliche dritte Präsident Gallo hat hier offenbar wieder einmal parteipolitisch motiviert agiert.“

ÖVP: Kleinlichkeit

ÖVP-Klubobmann Ferdinand Hueter sprach von Kleinlichkeit des Präsidenten: „Für mich ist es eine moralische Frage. Ich glaube, wir sind schon öfter hier im Plenum gesessen mit weniger Abgeordneten.“

Die Freiheitlichen weisen die Vorwürfe zurück, für sie war die Vorgangsweise korrekt. FPK-Klubobmann Gernot Darmann: „Dazu ist eines ganz klar zu sagen, dass die Handhabung der Geschäftsordnung Sache des amtsführenden Präsidenten ist und im Ermessen des Präsidenten liegt. Nachdem das entsprechende Quorum nicht gegeben war, in der Präsenz von allen Fraktionen, hat sich der Präsident offenbar entschieden, entsprechend der Geschäftsordnung die Sitzung zu unterbrechen.“

Grüne: Man will nicht mehr arbeiten

Für die Grünen, die als einzige Partei vollzählig im Landtag anwesend war, gibt es nur ein Resüme aus der geplatzten Sitzung. Rolf Holub: „Der Landtag ist so fast nicht mehr arbeitsfähig, weil wirklich nur einer dem anderen etwas auswischt. Wie man sieht, will man hier nicht mehr arbeiten, zwei Gesetze wurden blockiert. Ich bin froh, dass es hoffentlich bald Neuwahlen gibt.“

Auf der Strecke blieb nicht nur die Debatte zu Neuwahlen, sondern auch die geplanten Beschlüsse von SPÖ, ÖVP und Grünen über eine
Wahlkampfkostenbeschränkung und ein Inseratverbot für die Zeit des Wahlkampfes auf Regierungskosten.

Landtag muss sich auflösen

Die FPK hält nach wie vor am Wahltermin 3. März fest. Entsprechend des Fristenlaufs muss sich der Landtag dafür Mitte Dezember auflösen. Die FPK-Mandatare praktizieren seit mehreren Monaten eine Blockade durch regelmäßiges Ausziehen aus dem Plenum. Bei der nächsten Sitzung kommt der Neuwahlantrag wieder auf die Tagesordnung.

Wahlkampfkosten-Beschränkung

Um dem Wunsch nach Kostenbeschränkung im Wahlkampf nachzukommen, brachten die Freiheitlichen einen Antrag für eine verfassungskonforme Umsetzung der Wahlkampfkostenbegrenzung durch die Österreichische Bundesregierung ein. Dieser FPK-Antrag wurde mit der Unterstützung von ÖVP und Grünen angenommen. Die SPÖ stimmte dagegen.

Feuerwehr: Regelung für Dienstfreistellung gefordert

Einstimmig wurde auch beschlossen, den Bund aufzufordern, ein Gesetz zu schaffen, dass die Dienstfreistellung von Feuerwehrleuten bei Einsätzen regelt, heißt es in einer Aussendung der FPK. Einerseits müssten dabei die Interessen der Freiwilligen für deren Freistellung vom Dienst gesichert werden. Andererseits müssten aber auch die Interessen der Dienstgeber berücksichtigt werden.

Einstimmig beschlossen wurde auch die Aufforderung an den Bund, für die Anerkennung der deutschsprachigen Volksgruppe in Slowenien zu sorgen. Landtagspräsident Josef Lobnig (FPK) sagte, Slowenien sei EU-Mitglied und die verfassungsmäßige Anerkennung von Minderheiten sei verbriefter EU-Standard. Was für andere autochtone Volksgruppen in Slowenien gelte, habe auch für die altösterreichische Volksgruppe zu gelten. „Besonders eine kleine Volksgruppe benötigt den verfassungsmäßigen Schutz sowie eine finanzielle Ausstattung, um als Volksgruppe bestehen zu können“, sagte Lobnig.

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