Neues Gesetz für Biosphärenpark

Der Nationalpark Nockberge ist jetzt auch ein Biosphärenpark, in Kärnten der erste. Der Lebensraum soll Naturschutz, Entwicklung und Bewirtschaftung vereinen. Wie das Leben dort geregelt wird, dafür wurde ein Gesetz ausgearbeitet, das am Montag präsentiert wurde.

Die Naturzone des Biosphärenparks Nockberge entspricht der bisherigen Kernzone und die Pflegezone der bisherigen Außenzone des Nationalparks. Weltweit gibt es schon mehr als 600 solcher Biosphärenparks - in Kärnten ist es der erste. Die restlichen Gebiete der Gemeinden bilden die Entwicklungszone.

Eigentlich hätte eine Verordnung für das Leben im Biosphärenpark Nockberge gereicht. Doch nun ist es ein neunseitiges Gesetz geworden, das Nationalpark-Referent Kurt Scheuch von der FPK am Montag präsentierte: „Der Entwurf, mit dem der Biosphärenpark Nockberge errichtet wird, bietet den höchsten Schutz für die natürliche und kulturelle Vielfalt des Gebietes.“ Durch eine dem Menschen und der Natur in gleicher Weise gerecht werdende Nutzung solle das Gebiet auch für die Zukunft erhalten werden und Lebensgrundlage und Kapital für weitere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen darstellen.

Scheuch: Entwicklung statt Abwanderung

Was sich Biosphärenpark nennen darf, das bestimmt die UNESCO, die UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Sie verlieh im Juli dem Nationalpark Nockberge dieses Prädikat. Für die Menschen, die in dieser Region leben, bringt das entscheidende Vorteile.

Denn nicht nur die Natur genießt hier besonderen Schutz, sondern auch der Mensch und seine Lebensbedingungen. Entwicklung statt Abwanderung, neue Ideen statt Resignation und Gestaltung statt Verwaltung, seien die Ziele des Projektes, sagte Scheuch.

Bürgermeister sehen Chancen

220.000 Euro an Förderungen fließen jährlich in den Biosphärenpark. Gefördert wird, was die Region aufwertet und im Einklang mit der Natur steht. Das reicht von landwirtschaftlichen Biobetrieben bis zu Schulen und Kindergärten.

Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden Bad Kleinkirchheim, Radenthein, Reichenau und Krems sehen in erster Linie Chancen, sagt Martin Hipp, Bürgermeister von Radenthein: „Wichtig ist, dass der Mensch im Biospärenpark im Vordergrund steht und nicht ausgeschlossen wird. Wir haben eine schützenswerte Landschaft, die viele Schätze beinhaltet. Durch dieses Gesetz können wir diese Schätze heben - zur Stärkung der Lebensqualität, Tourismus und Wirtschaft.“

Das Gesetz wird am Dienstag in der Kärntner Landesregierung beschlossen und kommt dann in den Landtag.

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