17 Jahre Prozesse wegen Bleivergiftung

Seit 17 Jahren prozessiert eine Frau aus Feldkirchen gegen die Stadtgemeinde wegen einer vermeintlichen Bleivergiftung durch alte Wasserrohre. Zuerst gewann sie, nun verlor sie einen Prozess und soll 49.000 Euro an die Stadt zahlen.

Ursprung des Prozessmarathons war eine Blei-Wasserleitung, die zum Haus von Heidelinde Reautz führte. 30 Jahre lang habe sie Wasser aus dieser Leitung bezogen und führt gesundheitliche Schäden auf diese Bleibelastung zurück. Sie leidet unter Blutgefäßschäden, Gelenks- und Organschäden und laufenden Entzündungen. Ein Gutachten hätte ihr eine chronische Bleivergiftung attestiert, sagte sie. Doch die Stadt legte sich quer:

Reautz: „Ich wollte von der Stadt die Behandlungs- und Untersuchungskosten auf gutem Wege zurück haben. Wie ich dann mit der Rechnung von damals 8.000 Schilling zur Gemeinde gekommen bin, hat es geheißen, wenn sie so viel Geld wollen, müssen sie uns verklagen. Sie haben mich aber darauf aufmerksam gemacht, dass sie eine Rechtsschutzversicherung haben.“

Positives Urteil vom Obersten Gerichtshof

Das war vor 17 Jahren. Seither wurde der Fall am Landesgericht Klagenfurt behandelt, dann am Oberlandesgericht Graz, dann wieder in Klagenfurt, bis es vor mittlerweile sechs Jahren am Obersten Gerichtshof in Wien ein Urteil gab, auf das sich Heidelinde Reautz stützt. Demnach seien 80 Prozent ihrer Beschwerden auf eine Bleibelastung zurückzuführen und die Stadt Feldkirchen habe fahrlässig gehandelt.

Trotz des positiven Urteils waren damals, 2006, noch rund 78.000 Euro an Behandlungskosten und Verdienstentgang offen. Reautz musste darum weiterhin am Landesgericht Klagenfurt kämpfen, die Stadt ging in Berufung. Mittlerweile habe sie rund 50.000 Euro für Behandlungskosten ausgegeben, sagte Heidelinde Reautz. Ein Vergleichsangebot seitens der Stadt lehnte sie ab.

Jetzt zur Zahlung von 49.000 Euro verurteilt

Das jüngste Urteil vom Landesgericht in Klagenfurt stützt sich auf den deutschen Gutachter Dennis Nowak. Reautz: „Der, wie der Richter Dr. Vogel im Urteil meinte, alle vorhergehenden Befunde entlarvt und als null und nichtig erklärt hat. Damit habe ich den Prozess verloren, bin verurteilt, der Gemeinde binnen 14 Tagen Kostenersatz von über 49.000 Euro zu bezahlen.“ Heidelinde Reauz will aber nicht aufgeben, gegen das Urteil berufen und wenn nötig bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

Feldkirchen: keine Stellungnahme

Die Stadt Feldkirchen gab auf Anfrage von kaernten.ORF.at am Freitag schriftlich bekannt, bis zum endgültigen Abschluss des Gerichtsverfahrens gebe man keine Stellungnahme ab.

Link: