Martinz spricht von „Schauprozess“

Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz hat in einer ersten Stellungnahme nach seiner Verurteilung zu fünfeinhalb Jahren Haft das Verfahren als „Schauprozess“ bezeichnet. Birnbacher sagte, er haben einen „großen Fehler“ gemacht.

Noch im Gerichtssaal erklärte er, die Entscheidung des Richters sei im politischen Umfeld zu finden und nicht sachlich begründet. Er hoffe, dass dies in der höheren Instanz anders sein werde. Der Villacher Steuerberater Dietrich Birnbacher meinte hingegen, er akzeptiere den Schuldspruch - mehr dazu in Causa Birnbacher: Vier Schuldsprüche.

„Albtraum ist wahr geworden“

Martinz machte „zu großen Druck“ auf den Richter für dessen Entscheidung verantwortlich. „Ein Albtraum ist wahr geworden“, so der Expolitiker. Er werde dafür bestraft, dass er mit einem komplizierten Verkaufsprozess dem Land 832 Millionen Euro gebracht habe.

Birnbachers Verteidiger Richard Soyer erklärte in einer Presseinformation nach der Urteilsverkündung: „Er steht zu seiner Schuld und will an einer umfassenden Schadenswiedergutmachung soweit ihm möglich mitwirken.“ Ob Birnbacher die über ihn verhängte teilbedingte dreijährige Freiheitsstrafe annimmt oder bekämpft, werden der Steuerberater und sein Rechtsbeistand bis kommenden Donnerstag entscheiden - mehr dazu in Birnbacher: Anwälte gehen in Berufung.

Dietrich Birnbacher

APA/Gert Eggenberger

Dietrich Birnbacher

„Großen Fehler gemacht“

„Ich habe einen großen Fehler gemacht und nun eine Strafe dafür erhalten. Ich habe dem Gericht alles gesagt, was ich weiß, und ich bin froh, dass der Prozess und die notwendige Aufarbeitung dieses Falles nun vorbei sind. Es war ein hartes, aber faires Verfahren, das mir geholfen hat, mit meinem schweren Fehler leben zu lernen“, wird Birnbacher in der Pressemitteilung zitiert.

Welche Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung es gebe, soll in den kommenden Wochen geklärt werden. Zum Ausgang des Strafverfahrens bemerkte Birnbachers Rechtsvertreter: „An den Schuldsprüchen des Gerichts ist aus unserer Sicht keine Kritik zu üben. Es war ein faires und transparentes Verfahren. Die Entscheidung des Gerichts zur Schuldfrage ist zu akzeptieren.“

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