AvW: Masseverwalter bei OLG abgeblitzt

In der Causa um das zusammengebrochene Kärntner Finanzkonglomerat AvW haben die Masseverwalter erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten. Sie sind nun auch beim Oberlandesgericht (OLG) Wien mit einer Millionenklage gegen den früheren Abschlussprüfer der AvW abgeblitzt.

Der Prozess ist damit beendet, die Insolvenzverwalter verzichten nämlich wegen der hohen Kosten auf Rechtsmittel, wie sie am Mittwoch mitteilten. Im Falle einer Revision würden Gerichtsgebühren von rund 3,5 Mio. Euro anfallen.

Vorwurf: Keine ordentliche Prüfung

Die Masseverwalter Gerhard Brandl und Ernst Malleg forderten vom AvW-Abschlussprüfer insgesamt 132 Millionen Euro. In zwei Klagen warfen sie ihm vor, die Jahresabschlüsse der AvW Invest und der AvW Gruppe nicht ordentlich geprüft zu haben. Der Konkurs hätte schon viel früher eröffnet werden sollen, lautete der Vorwurf.

Der Abschlussprüfer hat die Anschuldigungen in der Vergangenheit zurückgewiesen. Er sei selbst von AvW-Gründer und -Chef Wolfgang Auer-Welsbach - er sitzt mittlerweile wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs im Gefängnis - getäuscht worden.

OLG: Masserverwalter nicht klagsberechtigt

Bereits die erste Instanz - das Landesgericht Wiener Neustadt - hatte die Klagen der Masseverwalter abgewiesen. Das Berufungsgericht gab nun der Revision von Brandl und Malleg aber nicht statt. „Das OLG Wien hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Masseverwalterin nicht aktiv klagslegitimiert sei“, heißt es in der Aussendung.

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