Dieter F.: wenig Hintergrundwissen

Wenig Hintergrundwissen hat der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats der Hypo Liechtenstein, Dieter F., am Dienstag beim Hypo-Prozess über den Vorzugsaktiendeal im Jahr 2004 am Landesgericht Klagenfurt gezeigt. Er habe sich auf die Informationen durch den Vorstand verlassen.

Die Anklage ist der Auffassung, das Geld sei nur im Kreis geschickt worden, um eine Kapitalerhöhung vorzutäuschen. Bei dem Deal soll der Hypo einen Schaden von 5,5 Millionen Euro entstanden sein. Die Angeklagten bestreiten dies.

Rätselhaftes Finanzkonstrukt

Vor Gericht stehen unter anderem die damaligen Vorstände Wolfgang Kulterer und Günther Striedinger. Nicht wegen des Verdachts der Bilanzfälschung, sondern wegen Untreue.

Es geht um ein kompliziertes Finanzkonstrukt in Liechtenstein, um Vorzugsaktien und die rechtlich umstrittene Frage, ob konzerneigenes Geld letztlich zu Recht oder Unrecht als Eigenkapital geltend gemacht worden ist oder nicht.

Dieter F.: Keine Probleme mit FMA

Für Dieter F. war die Kreditfinanzierung der Hypo-Leasing-Aktien ein „gängiges Lombardgeschäft mit erstklassiger Besicherung“. Ihm sei versichert worden, dass hinter den elf Anstalten „echte lebende juristische und natürliche Personen“ steckten. Wer der Schwager eines der Angeklagten, Hermann Gabriel, sei, der tatsächlich dahinter steckte, wisse er nicht. „Ich kenne den Schwager von Herrn Gabriel bis heute nicht“, sagte er.

Die Eigenmittelqualität der so lukrierten Mittel sei nicht sein Thema gewesen, der Verwaltungsrat habe lediglich die Kredite bewilligt. F. konnte sich auch nicht an Probleme mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) erinnern, obwohl das Geschäft aufgrund der Bedenken und Empfehlung dieser Behörde rückabgewickelt worden war.

FMA: Keine abschließende Beurteilung

Als zweiter Zeuge war an diesem Tag ein ehemaliger Mitarbeiter der FMA am Wort. Er bestätigte bisherige Aussagen, dass die Hypo-Manager auf den Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) aus den Jahren 2006/07 entsprechend reagiert und den rechtmäßigen Zustand wieder hergestellt hätten. Dadurch habe es für die Behörde keinen Handlungsbedarf gegeben, erklärte er.

Darüber hinaus habe man aufgrund der vorhandenen Informationen keine abschließende Beurteilung über die Eigenmittelqualität und eine mögliche Innenfinanzierung ziehen können, da man nicht gewusst habe, wer hinter den Anstalten und Stiftungen gesteckt sei und damit auch nicht, welche Mittel diesen Personen zur Verfügung gestanden seien, sagte der Zeuge. Aus einer Grafik könne man so etwas nicht herauslesen.

Der dritte Zeuge, Heinrich P., hatte Vorzugsaktien im Volumen von 15 Mio. Euro gekauft, nachdem er vom damaligen Vorstand, dem Angeklagten Wolfgang Kulterer, auf ein Investment angesprochen worden war. Er sah nach eigenen Angaben die Aktienausgabe als „logischen Zwischenschritt“ beziehungsweise als „Überbrückung“ bis zu einem Börsengang.

P.: Finanzierung durch andere Bank wäre schwierig gewesen

Die Finanzierung über die Hypo Liechtenstein habe dieses Investment für ihn nicht attraktiver gemacht, da er in Österreich andere Finanzierungsmöglichkeiten gehabt habe. Die Liechtenstein-Variante habe er deshalb gewählt, weil die Ausgabebedingungen dahingehend formuliert gewesen seien, dass die Aktien nicht in das Eigentum der Konkurrenz hätte übergehen können. Das habe eine Finanzierung durch eine andere Bank sehr schwierig gemacht, so der Zeuge.

Staatsanwaltschaft: SOKO Hypo wird weiterarbeiten

Unter den Zuhörern beim Hypo-Prozess war am Dienstag wie immer der Chef der SOKO Hypo, Bernhard Gaber. Die SOKO wird trotz des offenbar bevorstehenden Aus für die CSI Hypo weiterarbeiten, ist von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu hören. Die CSI sei ja Sache der Hypo-Eigentümer. Das laufende, komplexe Ermittlungsverfahren sei davon nicht berührt.

Auftakt für Birnbacher-Prozess im Juli

Der nächste Prozess im Sog des Hypo-Verkaufs soll auch demnächst starten: Der Prozess um das Millionen-Honorar für Steuerberater Dietrich Birnbacher. Neben ihm muss sich ÖVP-Chef Josef Martinz wegen des Verdachts der Untreue verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Dieser Prozess könnte Anfang Juli beginnen, laut Landesgericht soll er bis 15. August beendet werden. Der Termin muss aber erst mit allen Beteiligten festgelegt werden. Offen ist, ob Zeugen und Sachverständige verfügbar sind. Voraussetzung ist auch, dass im laufenden Hypo-Prozess bis dahin die Urteile ergehen.

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