Anti-Scheuch-Shirt: Träger verlor beim UVS

Jener Kärntner, der Anfang August ein T-Shirt mit der Aufschrift „Uwe geh in Häfn“ getragen hatte und wegen Ruhestörung von der Polizei festgenommen worden war, ist mit seiner Beschwerde gegen die Amtshandlung beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgeblitzt.

Der 44-jährige Kärntner hatte am Rande eines Kirchtagsumzuges ein Shirt getragen, auf dem „Uwe geh in Häfn“ - bezogen auf FPK-Obmann Uwe Scheuch - zu lesen war. Der Spruch auf dem selbst gebastelten T-Shirt war eine Anspielung auf die erstinstanzliche Verurteilung von FPK-Landesparteiobmann Uwe Scheuch wegen Korruptionsverdachts. Weiters soll er sich ein Wortgefecht mit FPK-Mitgliedern geliefert haben. Weil er sich vor den einschreitenden Polizeibeamten nicht ausweisen wollte, wurde er festgenommen.

Wie die „Kleine Zeitung“ in ihrer Mittwoch-Ausgabe berichtet, befand der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) die Vorgangsweise der Polizei nun für rechtens.

„Shirt nicht Grund der Festnahme“

Der Anwalt des T-Shirt-Trägers, Gottfried Hudl, machte geltend, seinem Mandanten sei durch die Festnahme das Recht auf freie Meinungsäußerung entzogen worden, der Vorfall habe sich abseits des Kirchtagsumzugs ereignet.

Uwe Scheuch, T-Shirt, Villach

ORF

Der UVS sah das anders, der Polizist habe den Mann aufgefordert, die Gruppe zu verlassen und die Ordnung nicht zu stören. Da er sich geweigert hatte, sei er eben festgenommen worden. Das Anlegen der Handschellen sah die Richterin deshalb als gerechtfertigt an, da der Festgenommene sich zweimal habe fallen lassen und somit Widerstand geleistet habe. Das T-Shirt sei nicht der Grund für die Festnahme gewesen, der Beamte habe die Schrift erst in der Polizeiinspektion gelesen.

Bescheid könnte angefochten werden

Hudl zeigte sich über die Entscheidung „entsetzt und enttäuscht“, die Richterin sei ausschließlich dem Polizisten und den Zeugen gefolgt. Der Kärntner muss jetzt knapp 900 Euro Auslagenersatz an die Polizei leisten. Sechs Wochen hat er nun Zeit, zu entscheiden, ob er den Bescheid des UVS beim Höchstgericht anfechten will.

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