Ex-Hypo-Vorstand ruft EU-Gerichtshof an

Der ehemalige Vorstand der Kärntner Hypo, Günter Striedinger, ruft den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Er will sich nicht damit abfinden, dass eine von ihm geforderte Ermittlung gegen die „CSI Hypo“ nicht eingeleitet wird.

Die heimischen Instanzen hätten von Striedinger geforderte Ermittlungen abgelehnt, wie die „Wiener Zeitung“ (Dienstag-Ausgabe) berichtet. Striedinger sieht sich als „Bürger zweiter Klasse“.

Anzeige gegen Anwalt Held

Striedinger hatte „CSI Hypo“-Anwalt Guido Held angezeigt, er fühlte sich aufgrund der diversen Anzeigen der „CSI Hypo“ bei der Staatsanwaltschaft verleumdet. Insgesamt gab es 20 Anzeigen von Held gegen Striedinger, der seinerseits 3,2 Millionen Euro Schadenersatz von Held fordert. Er habe wegen der „CSI Hypo“ ein Beratungsmandat in Kroatien verloren.

Konkret geht es um den Verkauf der kroatischen Firmen AB Maris und Darija im Jahr 2010. An den beiden Immobilienprojekten hielt die Hypo einen Minderheitsanteil. Beim Verkauf wäre Striedingers Firma Rubicon ein Beratungshonorar von zwei Prozent des Gesamtpreises - eben jene 3,2 Millionen Euro - zugestanden, so Striedinger.

Anzeige zurückgelegt

Die Staatsanwaltschaft legte die Anzeige nach einigen Monaten zurück, der gestellte Fortführungsantrag Striedingers wurde ebenfalls abgewiesen.

Striedinger wandte sich an die Generalprokuratur. Diese betonte, sie könne nur gegen die Verletzung gesetzlicher Vorschriften durch ein Strafgericht Nichtigkeitsbeschwerde erheben, was in diesem Fall nicht zutreffe.

Fortsetzung des Prozesses

Am Donnerstag geht auch der Prozess zwischen der BayernLB und der Mitarbeiterstiftung der Hypo Alpe Adria Bank in Wien weiter. Für dieses Verfahren und den Prozess zwischen dem Land Kärnten und der Bank um die Haftungsprovisionen hat Hypo-Vorstandschef Gottwald Kranebitter laut „Kronen Zeitung“ die Finanzprokuratur um anwaltlichen Beistand gebeten.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, lehnte dieses Ansinnen aber ab.

„Bedauerlicherweise liegt das für die Übernahme eines Vertretungsmandates erforderliche Vertrauensverhältnis nicht vor. Andernfalls würde die gemeinsame Aufarbeitung der Vergangenheit auch ergebnisorientiert erfolgen“, so Peschorn laut „Krone“ in seiner Antwort nach Klagenfurt.

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