Patientenanwälte für ELGA

Die österreichischen Patientenanwälte, die seit Donnerstag in Klagenfurt tagen, sprechen sich für den neuen Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) aus. Patienten hätten dadurch mehr Vor- als Nachteile. Eine Kontroverse gibt es über den geplanten Pflegeanwaltsbeirat.

Seit dem Jahr 2000 vertreten die Patientenanwälte die Rechte der Patienten gegenüber den Spitälern, aber auch gegenüber niedergelassenen Ärzten.

Steigerung der Qualitätssicherung

ELGA hätte mehr Vor- als Nachteile: Darin sind sich Kärntens Gesundheitsreferent Peter Kaiser (SPÖ) und Gerald Bachinger, der aus Niederösterreich stammende Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Österreichischer Patientenanwälte, einig. Doppelgleisigkeiten könnten vermieden werden, und die Qualitätssicherheit für den einzelnen Patienten würde steigen. Für die Ablehnung der Ärztekammer und ihre derzeit laufende Kampagne gegen ELGA zeigte Bachinger kein Verständnis.

Jeder kann Daten löschen lassen

Bachinger: „Was behauptet wird: Es gäbe eine Zwangsverpflichtung – es gibt keine Zwangsverpflichtung. Es war von Anfang an klar, dass es auf jeden Fall die Möglichkeit des vollkommenen Opt-outs aus ELGA gibt. Ich kann als Patient, wenn mir Datenschutz wichtig ist, Daten ganz oder teilweise aus ELGA ausblenden.“

Das betreffe zum Beispiel auch einzelne Krankheiten, die dann auch der Arzt auf Patientenwunsch nicht einsehen könne. Es gebe keine zusätzliche zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten, so Bachinger. Es sei lediglich eine Vernetzung aller bestehenden Gesundheitsdaten eines Patienten, die auch schon jetzt bei Ärzten, in Krankenhäusern und Apotheken gespeichert sind, so Bachinger.

Patientenanwälte gegen Beirat

Ein spezifisches Kärnten-Thema steht ebenfalls auf der Tagesordnung: die Forderung nach einem Pflegeanwalt. In anderen Bundesländern übernahm der Patientenanwalt diese Aufgabe mit, in Kärnten soll jetzt nur ein Beirat geschaffen werden. Das lehnt der Kärntner Patientenanwalt Erwin Kalbhenn aber ab.

Kalbhenn: „Die Geschäftsstelle dieses Beirats ist dann das Büro des zuständigen politischen Referenten. Wir sagen klar, hier könnte es eine unabhängige und weisungsfreie Ombudsstelle, wie sie auch für die Patientenanwaltschaft noch hier existiert, nicht mehr geben.“

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