Bettelverbot: VfGH will Stellungnahme

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat rasch auf die Verfassungsklage der Kärntner SPÖ und Grünen zum Bettelverbot im südlichsten Bundesland reagiert. Er fordert eine schriftliche Äußerung der Landesregierung.

FPK und ÖVP hatten das Bettelverbot gemeinsam beschlossen. Der VfGH fordert nunmehr - nur eine Woche nach Einbringung der Verfassungsklare - eine schriftliche Äußerung der Kärntner Landesregierung zum Landessicherheitsgesetz, welches das Bettelverbot regelt. Dies teilte Grün-Mandatarin Barbara Lesjak am Dienstag in einer Aussendung mit.

„Man kann Armut nicht verbieten“

„Reagiert die Landesregierung ähnlich schnell wie der VfGH, könnte das Kärntner Bettelverbot noch in der Dezembersitzung des Verfassungsgerichtshofes zur Entscheidung stehen“, so Lesjak. Eingebracht hatten Grüne und SPÖ die Beschwerde mit einem Drittel der Landtagsabgeordneten, weil unter anderem das „gewerbsmäßige Betteln“ in Kärnten verboten wurde.

„Betteln ist aber per se gewerbsmäßig“, lautete die Kritik von Rot und Grün. Man könne Armut nicht verbieten und in Österreich existiere Erwerbsfreiheit.

„Bettelverbot verhindert Menschenhandel“

FPK und ÖVP argumentierten, das Bettelverbot verhindere Menschenhandel und beziehe sich auch nur auf „mafios agierende Bettlerbanden“. Das Vorgehen von SPÖ und Grünen käme einer Unterstützung solcher Banden gleich.

Die SPÖ sagte in einer Aussendung am Dienstag, FPK und ÖVP sollten die Möglichkeit nutzen, ihren Fehler zu korrigieren. Sollten sie am Bettelverbot festhalten, zeigen sie ihr wahres Gesicht, so SPÖ-Sozialsprecherin Ines Obex-Mischitz.