Betrugsprozess nach Schlagerkonzert

Ein 33-jähriger Kärntner hat sich am Freitag wegen Steuerbetrug, Betrug und Urkundenfälschung vor Gericht verantworten müssen. Der Mann hatte unter anderem ein Schlagerkonzert mit Sänger Nik P. organisiert, das aber floppte.

2016 hatte der 33-jährige Klagenfurter ein Winter-Open-Air-Konzert mit den Schlagersängern Nik P. und Melissa Naschenweng unterhalb des Goldeck organisiert. Der Angeklagte war damals Präsident eines neu gegründeten Spittaler Sportvereins, das Konzert sollte Werbung für den Verein machen. Statt der erwarteten 2.200 Besucher kamen allerdings nur 1.200. Und davon, so der Angeklagte am Freitag vor Gericht, hätten nur 500 tatsächlich einen Eintritt bezahlt.

Neben den Lieferanten, die um mehrere 10.000 Euro umfielen, lieh sich der Angeklagte auch noch 30.000 Euro von Bekannten aus. „Er hat außerdem laufend Sponsorengelder bekommen, diese Gelder hat er eingesteckt. Außerdem hat er sich auch von Vereinskonten bedient“, so Staatsanwältin Daniela Zupanc, die dem Mann deshalb gewerbsmäßig schweren Betrug vorwirft.

„Ich war ein Vollidiot“

Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Die ganze Sache sei kein Betrug gewesen, vielmehr sei er ein „unternehmerisches Risiko“ eingegangen. Er habe zwar als Vereinspräsident die Haftung für die Veranstaltung übernommen, die gesamte Organisation und ein Großteil des Kartenverkaufs sei aber über eine Agentur gelaufen, sagte der 33-Jährige. Von der Agentur zugesagte Sponsorgelder seien nie geflossen.

„Wie wurde entschieden, welche Maßnahmen in Sachen Marketing getätigt werden?“, wollte Richter Oliver Kriz wissen, der dem Schöffensenat vorsaß. „Das müssen Sie den Manager fragen“, antwortete der Angeklagte. „Wer hat sich um die Bühne gekümmert?“, bohrte Kriz weiter nach. „Das müssen Sie den Manager fragen. Ich kenne ja niemanden in dem Geschäft, ich habe ja nicht einmal gewusst, wo ich so eine Bühne überhaupt herbekomme“, sagte der 33-Jährige. „Ja und wieso veranstalten Sie dann überhaupt so was?“, fragte Kriz und bekam die Antwort: „Weil ich ein Vollidiot war! Wenn ich das gewusst hätte, dass nur so wenig Zuschauer kommen, hätte ich das nie angegriffen.“

Am 9. April wird der Prozess mit der Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt. Dann ist auch jener Veranstalter geladen, den der 33-Jährige die Mitschuld am gescheiteren Open-Air-Konzert gibt.

Verurteilung wegen Steuerbetrug

Im Prozess gegen den 33-Jährigen ging es auch um Abgabenhinterziehung und Steuerbetrug im großen Stil. Der Mann hatte vor Jahren mittels Scheinrechnungen unberechtigt mehr als eine Million Euro aus seiner Firma gezogen. Deshalb stand er auch bereits vor Gericht, am Freitag ging es darum, dass diese Einkünfte, obwohl rechtswidrig erlangt, auch zu versteuern gewesen wären. Ein Schaden von 436.000 Euro sei so entstanden, rechnete Zupanc vor. Dafür wurde der 33-Jährige am Freitag - nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe von 130.000 Euro verurteilt.

Drei Monate Haft wegen Urkundenfälschung

Ein vergleichsweise kleineres Delikt war eine Urkundenfälschung, wofür der Mann drei Monate unbedingte Haft ausfasste. Eine bedingte Strafe sei nicht möglich gewesen, weil der Angeklagte bereits zwei Mal rechtskräftig verurteilt worden war, begründete der Richter die Gefängnisstrafe.

Und weiters stand eine Untreuehandlung zu Buche: 2014 hatte der Mann eine Wohnung vermietet, die ihm nicht gehörte und nicht nur die Miete einkassiert, sondern einer Bewohnerin auch 4.000 Euro Kaution abgeknöpft. Zu diesem Vorwurf steht ein Urteil noch aus.