Zahnarzt mit Berufsverbot erstellt Gutachten

Seit September besteht gegen einen Klagenfurter Zahnarzt ein vorläufiges Berufsverbot. Bei Versicherungen ist dies noch nicht bekannt, das zeigt ein aktueller Fall. Der betroffene Zahnarzt wurde als Gutachter angefordert.

Unnötige Behandlungen, wie zum Beispiel Operationen, und überhöhte Abrechnungen, das sind einige der Vorwürfe gegen den Zahnarzt. Das Land reagierte nach mehreren Anzeigen und belegte den Arzt im September mit einem vorläufigen Berufsverbot - mehr dazu in Berufsverbot für Klagenfurter Zahnarzt.

Dieses Berufsverbot dürfte aber noch nicht allen Versicherungen bekannt sein. So wurde der Arzt kürzlich von einer Versicherung als Gutachter beauftragt. Anlass war ein Unfall, ein Kind aus Unterkärnten hatte sich dabei mehrere Zähne beschädigt. Die Eltern übertrugen den Fall ihrer Versicherung. Letzte Woche meldete sich bei ihnen telefonisch ein Zahnarzt und gab an, er sei von der Versicherung als Gutachter bestellt worden.

Der Zahnarzt vereinbarte mit den Eltern einen Termin, die Eltern informierten sich aber im Internet über den Zahnarzt und stellen dabei fest, dass dieser mit einem Berufsverbot belegt ist. Die Eltern wandten sich erneut an die Versicherung. Dort wusste niemand etwas von dem Berufsverbot, der Versicherungsmakler verlangte als Beweis für das Berufsverbot schriftliche Unterlagen.

Vom Gericht weiter als Sachverständiger gelistet

Die Liste jener Ärzte, die Gutachten erstellen, liegt am Landesgericht Klagenfurt auf. Hier ist der betroffene Zahnarzt immer noch als Sachverständiger geführt und zwar, weil er noch nicht verurteilt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen den Klagenfurter Zahnarzt läuft noch, ob es zur Anklage kommt ist also noch völlig offen. Deshalb sei es auch nicht möglich, seinen Namen von der Sachverständigen-Liste zu streichen, sagte der Pressesprecher des Landesgerichtes, Manfred Herrenhofer.

Das vorläufige Berufsverbot betreffe jedenfalls auch die Erstellung eines Gutachtens, meint Karl Anton Rezac, Präsident der Kärntner Zahnärztekammer. Rezac will nun die Versicherungen informieren, welche Zahnärzte laut Standesvertretung ein Gutachten erstellen sollten. Für den betroffenen Zahnarzt gilt die Unschuldsvermutung.

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