Untreue-Prozess: Weitere Beweise nötig
Beiden Angeklagten wird im Zusammenhang mit einem sozialen Wohnprojekt Untreue bzw. Veruntreuung vorgeworfen. Das Gericht mühte sich auch am zweiten Verhandlungstag redlich, die Geldflüsse von vor sieben Jahren nachzuzeichnen. Vergangene Woche hatte es am ersten Verhandlungstag eine ähnliche Situation gegeben - mehr dazu in Anwalt und Makler wegen Untreue vor Gericht.
Verwirrende Darstellungen
Am Donnerstag wurden beide Angeklagten einvernommen. Es geht um Treuhandkonten, geänderte Bauträgerverträge, Lastenfreistellungen und Pfandrechte. Im Gerichtssaal türmten sich die Aktenberge. Der Ex-Anwalt holte weit aus, um die Geldflüsse zwischen den verschiedensten Konten plausibel zu machen. Er hinterließ damit aber eine Menge Fragezeichen. Kaum jemandem gelang es, seiner labyrinthischen Argumentationslinie zu folgen. „Sie sagen immer etwas anderes“, warf ihm Staatsanwältin Heidrun Endisch vor.
Burnout: Mandantengelder nicht weitergeleitet
Der Mann entgegnete, der ganze Zahlungsfluss liege offen. Dass er sich bei den Bauvorhaben unrechtmäßig bereichert haben soll, wies der 58-Jährige zurück. Er gab aber zu, Mandantengelder wegen seines Burnouts nicht weitergeleitet und den Überblick verloren zu haben.
Weil der Ex-Anwalt auf Zuruf und ohne schriftlichen Auftrag seines Mandanten agiert haben will, fragte ihn Richter Gernot Kugi, ob man denn so als Rechtsanwalt arbeite. Sollte es den Tatsachen entsprechen, wäre der Erstangeklagte den Vorwurf der Untreue jedenfalls los.
Erinnerungslücken bei Zweitangeklagtem
Auch beim Zweitangeklagten hatte es das Gericht am Donnerstag schwer. Auf die Verträge angesprochen, die er ja unterschrieben hatte, ließ den 66-Jährigen seine Erinnerung weitgehend im Stich.
Richter Gernot Kugi hakte nach, dass er doch kritisch hinterfragen müsse, was er unterschreibe. Für Verträge seien doch Anwälte da - er sei kein Jurist und habe nur das Wohl der Lebenshilfe im Auge gehabt, verteidigte sich der Pensionist. Dass er als ehemaliger Lebenshilfe-Obmann über seine Maklerfirma auch deren Bauprojekte abwickelt hat, sei allseits bekannt gewesen. Alle Gelder seien nur Projektbezogen verwendet worden.
Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Der Prozess wird nächsten Donnerstag fortgesetzt, weil beide Angeklagten noch Unterlagen einbringen wollen.