Insolvenzen: Kritik an Angebots-Nachfrist

Wer bei einer Versteigerung nach einer Insolvenz ein Objekt erwirbt, kann nicht sicher sein, als Höchtsbieter auch wirklich der Käufer zu sein. Denn innerhalb der Angebots-Nachfrist kann es weitere Gebote geben, was auch der Kreditorenverband kritisiert.

Derzeit gibt es dafür einen aktuellen Fall: Das Pleite gegangene Blumenhotel in St. Veit. Zwölf Millionen Euro kostete das Blumenhotel bei seiner Errichtung im Jahr 2008. Das meiste Geld kam damals von den Steuerzahlern und - wie zu dieser Zeit üblich - war auch die Hypo beteiligt. Das Hotel lief wirtschaftlich jedoch immer schlecht. Die Stadt fand Jahre später einen Investor, doch er musste im Vorjahr Konkurs anmelden. Es kam zu einer Versteigerung.

Den Zuschlag bekam Uhrenproduzent Alfred Riedl, der 1,85 Millionen Euro geboten hatte. Nachdem eine St. Veiter Immobilienfirma nach der Versteigerung 400.000 Euro mehr offerierte, ist nun weiter offen, wer tatsächlich den Zuschlag erhält - mehr dazu in Blumenhotel: Kauf wieder offen.

Kritik: Verkauf kann monatelang dauern

Es gibt eine gesetzliche Nachfrist, während der Interessenten ein früheres Angebot überbieten können. Wie im Fall des Blumenhotels in St. Veit setzt der Masseverwalter üblicherweise bei einer Insolvenz einen Termin für eine Versteigerung fest. Der Bestbieter erhält den Zuschlag. Doch der kann sich nicht sicher sein, dass er das Objekt jetzt wirklich besitzt.

Das passiere oft, kritisiert Arno Ruckhofer vom Alpenländischen Kreditorenverband. Ein Masserverwalter könne jedoch ein im Konkurs befindliches Unternehmen nicht auf ewige Zeit fortführen. Oft müssen Betriebe deshalb geschlossen werden, die Mitarbeiter müssen gehen: „Es kann theoretisch ein weiteres, höheres Angebot kommen und dann wieder eines und wieder eines. Das ist eben die große Problematik. So kann sich ein Verkauf dann über Monate hinweg ziehen.“

Einschränkungen gefordert

Ruckhofer fordert vom Gesetzgeber eine Einschränkung bei der Nachfrist, denn Investoren müssten sich sicher sein können, dass ihnen das Objekt nach der Versteigerung auch gehört. Oft hätten diese schon teure Verträge mit Partnern abgeschlossen. Ruckhofer: „Es muss gewisse Spielregeln geben. Dass man zum Beispiel sagt, ja, Angebote sind bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Wer sich nicht daran hält und erst 14 Tage später draufkommt, dass er auch noch mitbieten könne, hat Pech gehabt - letztendlich auch die Gläubiger.“

Im Streit, wer mehr für das Blumenhotel bietet, kann sich die Heta freuen. Die Abwicklungsbank der Hypo bekommt die volle Summe des Bestbieters. Diese Woche muss sich Alfred Riedl entscheiden, ob er das Angebot der St. Veiter Immobilienfirma von 2,2 Millionen Euro überbietet. Beide betonen jedenfalls, das bisher wenig erfolgreiche Hotel wiederbeleben zu wollen.

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