„Aufgezeigt“: Ärger über verpatzten Urlaub

Wenn der Traumurlaub zum Alptraum wird, ist die Enttäuschung riesengroß. Diesmal geht es in „Aufgezeigt“ um den verpatzten Start einer Marokko-Rundreise und um die Fluglinie AUA, die ihre verärgerten Passagiere ganz unterschiedlich behandeln will.

Am 24. Oktober brachen Susanne Posratschnig und eine Freundin in Klagenfurt zu einer Marokko-Rundreise auf, die zu einer echten Odyssee wurde. Die beiden Freundinnen flogen von Klagenfurt nach Wien: „Es war ein Theater mit dem Flug. Wir sind bei Schlechtwetter verspätet in Wien angekommen, dann hatten wir vom Flugkapitän eine falsche Information. Wir mussten über Paris und Casablanca nach Marrakesch fliegen, mit neuneinhalb Stunden Verspätung. Das war sehr anstrengend.“

Aufgezeigt Flug Marokko AUA

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Die Reisegruppe traf sich mit Redakteurin Gudrun Maria Leb

Sechzehn Frauen waren gestrandet

Auf dem Wiener Flughafen lernte Frau Posratschnig ihre Reisegruppe kennen. Sechs Frauen, allesamt gestrandet, wie Gudrun Maria Fellner: „Man fühlt sich allein gelassen, man verliert die Lust zum Weiterreisen.“ Eva Gratzer: „Es war einfach anstrengend und mühsam. Als wir endlich in Marrakesch waren, waren die Koffer total durchnässt, weil sie in Wien solange draußen gestanden sind.“ Herta Schlatte: „Wir haben uns im Stich gelassen gefühlt.“ Susanne Posratschnig sagte, man habe den Reisenden weder etwas zu Trinken oder Essen angeboten. Man habe sich halt selbst etwas besorgt, dann habe man nur auf den Aufruf zum Flug gewartet.

Aufgezeigt Flug Marokko AUA

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AUA-Maschine am Klagenfurter Flughafen

Pilotendurchsage befolgt

Was die Reisenden in Wien noch gar nicht ahnten, sie befolgten die Pilotendurchsage bei der Landung einfach zu gewissenhaft, so Posratschnig: "Es waren noch fünf Personen, die den Flug nach Marrakesch erreicht haben. Wir wussten im Flieger von Klagenfurt nach Wien aber nicht, wer zu unserer Gruppe gehört. „Die haben dann zu uns gesagt, wo wir denn gewesen wären. Wir haben gefragt, was habt ihr gemacht und die haben gesagt, sie seien einfach durchgelaufen.“ Eva Gratzer ergänzte: „Wir haben uns an die Regeln gehalten.“

Sendungshinweis:

„Aufgezeigt“, 21. Mai 2019

Posratschnig sagte, in Paris wollte sie zum Schalter nach Marrakesch, dort habe man sie abgewimmelt und zu einem Automaten geschickt. Allerdings sei der Name am Ticket falsch geschrieben gewesen, so habe sie kein Ticket bekommen. „Ich bin wieder gelaufen und haben einen Mann auf Englisch um Hilfe gebeten. Der ist zum Schalter von Marrakesch gegangen und wir haben zwei Tickets bekommen.“

Aufgezeigt Flug Marokko AUA

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Johann und Susanne Posratschnig

AK: Reisende haben Ansprüche

Die Reiseexpertin und Juristin der Arbeiterkammer Kärnten, Daniela Seiss, sagte dazu es sei manchmal mühsam, mit den Fluglinien Kontakt aufzunehmen, es dauere oft lange bis sie antworten und die Durchsetzung der Ansprüche sei schwierig. Die AUA gewährte nach der Misere drei Familien eine Entschädigung. Susanne Posratschnigs Ehemann Johann bemühte sich redlich, er blitzte aber ab: „Sie können nichts machen, das Recht ist auf ihrer Seite weil es in Wien Schlechtwetter gab.“

Auch die anderen fünf Frauen und auch die Aufgezeigt-Redaktion biss vorerst bei der AUA auf Granit. Erst, als die Redaktion der AUA nochmals alle Kritikpunkte schilderte und aufzeigte, dass die Misere ja erst wegen der Fehlinformation des Piloten erst zustande kam, gab es ein schriftliches Einlenken: „Leider ist es auf der Reise zu Unannehmlichkeiten gekommen, für die wir uns nochmals bei den Passagieren entschuldigen. Nach Prüfung aller Umstände bietet die Austrian Airlines allen 6 Personen eine einmalige Zahlung in der Höhe von 400 Euro als Kulanzlösung an, obwohl wegen des Schlechtwetters laut EU-Verordnung kein Anspruch besteht.“

Agentur für Passagierrechte kann auch helfen

Die Fluggastrechteverordnung ist eine EU-Regelung, sagte Daniela Seiss von der Arbeiterkammer: „Da steht genau drin, dass Passagiere gewisse Ansprüche haben, Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Verspätungen oder Flugannulierung. Man hat auch einen Anspruch auf Verpflegung und, wenn nötig, auf kostenlose Übernachtung.“ Wichtig sei, so Seiss, dass man Belege aufhebt, damit man Kosten nachweisen könne. Die AUA argumentierte ja, dass die Passagiere keine Ansprüche hätten: „Das kennen wir natürlich, die Fluglinie muss aber nachweisen, dass die Wetterbedingungen wirklich so schlecht waren.“

Mit Beschwerden kann man sich aber nicht nur an die Arbeiterkammer wenden: „Es gibt noch die APF, die Agentur für Passagier- und Fluggastrechte.“ Die APF kann auch in krassesten Fall Strafen über die Fluglinien verhängen. Dass Susanne Posratschnig eine von vielen verärgerten Passagieren ist, liegt auf der Hand. Pro Woche melden sich im Schnitt 3 Flug-Passagiere mit Beschwerden, bestätigt die AK.