„Streitkultur“: Leinenpflicht

Die „Radio-Kärnten-Streitkultur“ hat sich am 30. April mit dem Thema Leinenpflicht beschäftigt. Es herrscht Verunsicherung, wann Hunde an die Leine müssen und wann sie frei laufen dürfen. Einig war man sich darin, dass der Halter immer die Verantwortung trägt.

Wann müssen Hunde angeleint werden und wann nicht? Seitdem der unabhängige Verwaltungssenat (UVS) vor kurzem die Strafe für einen Hundesbesitzer aufhob, der sein Tier in der Früh und abends auf einem Radweg frei laufen ließ, herrscht unter Hundegegnern, Juristen und Tierschützern Aufregung.

Sendungshinweis:

Radio Kärnten Streitkultur, 30. April 2012

„Keine ständige Leinenpflicht“

Laut Landessicherheitsgesetz sind Hunde so zu halten, dass Menschen oder Tiere weder gefährdet noch verletzt werden. Dass mit dieser Regelung eine generelle Leinenpflicht einhergeht, bestritt Gerhard Pöllinger, Richter und Hundezüchter. Ihm zu Folge besagt das Gesetz lediglich, dass "...unter bestimmten Voraussetzungen, zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten Hunde an der Leine zu führen sind. Ansonsten besteht eine solche Pflicht aber nicht."

Die Diskussions-Teilnehmer

  • Gerhard Pöllinger, Richter und Hundezüchter
  • Ingrid Fischinger, Tierschutz-Ombudsfrau des Landes
  • Freydis Burgstaller-Gradenegger, Geschäftsführerin Kärntner Jägerschaft
  • Cornelia Lorenz, Therapiehunde-Ausbildnerin
  • Frank Pack, Briefträger und Hundebissopfer

Mindestens 130 gerissenen Rehe

Zusätzliche Einschränkungen macht das Kärntner Jagdgesetz. Laut diesem ist in unbewohnten Gebieten der Hund vor allem jetzt während der Setzzeit und Aufzucht von Jungwild an die Leine zu nehmen. Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft machte deutlich, warum.

Freydis Burgstaller-Gradenegger: „Wenn man von einer Anzahl 130 von Hunden gerissener Rehe pro Jahr sprechen kann, sieht die Kärntner Jägerschaft Handlungsbedarf, nicht zuletzt im Sinne des Tierschutzes. Nicht gerechnet die hohe Dunkelziffer, denn man muss davon ausgehen, dass zu Tode gehetztes oder schwer verletztes Wild sich zurückzieht und von den Jägern nicht gefunden wird.“

„Hunde müssen laufen dürfen “

Hunde brauchen allerdings ihren Freilauf sagte Ingrid Fischinger, Tierschutz-Ombudsfrau des Landes: „Hunde müssen die Möglichkeit zur freien Bewegung haben, spielen zu können und sich auszupowern. Einen Hund permanent an der Leine zu führen ist Tierquälerei.“

Während für Tierfreunde eine Leinenpflicht ein Gräuel ist, sehen Spaziergänger oder Jogger in frei laufenden Hunden oft eine Gefahr.

Hans Pack, Briefträger, wurde selbst vor drei Jahren von einem Hund gebissen. Er war nicht das einzige Opfer bei der Post. Pack: „88 Krankenstände gab es letztes Jahr österreichweit durch Hundebisse, zehn davon in Kärnten.“

Hunde fühlen sich bedroht

Dass es nicht ungefährlich ist, wenn Jogger oder Spaziergänger auf frei laufende Hunde treffen, weiß Hundetrainerin Cornelia Lorenz: „Das ist ein Kommunikationsproblem, zwei normale Hunde laufen nicht frontal aufeinander zu. Wir Menschen gehen aufeinander zu, strecken die Hand aus, lächeln und zeigen damit unsere Zähne.“

Der Jogger komme frontal auf den Hundehalter zu, das sei für den Hund eine Bedrohung. Manche Hunde halten dies nur für „unhöflich“ und reagieren nicht, andere Hunde fühlen sich oder den Halter bedroht, so Lorenz.

Einigkeit über Verantwortung der Halter

Kommt es zu Zwischenfällen, ist die Ursache dafür meist am anderen Ende der Leine zu suchen. Jene Hundehalter würden ihre Hunde falsch trainieren und und hätten zu wenig Ahnung von einer artgerechten Haltung, so der einstimmige Tenor in der Runde.

Dass diese Zwischenfälle die Ausnhame seien, bestätige aber, dass zumindest ein Großteil der Hundehalter richtig mit den Tieren umgehe.

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