Zwei Jahre Haft für Brandstifter
Es tue ihm alles furchtbar Leid, erklärte der schmächtige junge Mann dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Mathias Polak. Warum er das gemacht habe, wisse er nicht, es sei eine Dummheit gewesen. Er habe damals Ecstasy Tabletten geschluckt, Alkohol getrunken und täglich Cannabis geraucht. Er wolle sich gar nicht ausmalen, was alles hätte passieren können.
Müllcontainer in Brand gesetzt
Am 10. Jänner des heurigen Jahres hatte er zuerst Müllcontainer in Brand gesetzt. Naachdem er beim Löschen geholfen hatte, war er mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Klinikum Klagenfurt gekommen - mehr dazu in Zwei Brände in Müllraum einer Siedlung. Schon am nächsten Tag folgte der nächste Versuch. Er stieg über den Gartenzaun zu einer Nachbarin und zündete die Kunststoffabdeckung eines Holzstapels auf der Terrasse des Hauses an. Das Feuer erlosch von selbst. Es war Glück, dass nicht mehr passiert sei, sagte Staatsanwältin Sandra Agnoli im Gerichtssaal. Denn im Haus lebten die betagte Nachbarin und ihre Pflegerin. Hätte es zu brennen begonnen, dann wäre der einzige Fluchtweg für die beiden Frauen abgeschnitten gewesen.
ORF/Marco Mursteiner
Auch nach diesem Vorfall zündelte der junge Mann noch zweimal. Zuerst auf einem Grundstück bei der Plastikplane einer Gartenlaube, dann bei einem weiteren Müllcontainer. Er habe Streit mit seiner Mutter gehabt, weil sie wollte, dass er sich Arbeit sucht, und sei außerdem unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden, sagte der Angeklagte. Warum er deshalb ausgerechnete Feuer legen musste, versuchte Agnoli zu erfragen. Eine logische Antwort bekam sie von dem jungen Mann nicht.
Schaden von rund 50.000 Euro
Das Gericht ermittelte einen Schaden von etwa 50.000 Euro. Einen Teil hatte die Mutter des Angeklagten bereits bezahlt und sich bereit erklärt, auch Weiteres zu finanzieren. Ihrem Sohn, der eine Kochlehre abgebrochen hatte, wurde vom Gericht auch vorgehalten, er habe etwa eineinhalb Kilo Cannabis angebaut und verkauft. Zur Finanzierung des eigenen Cannabiskonsums und zur Finanzierung einer Indoorplantage in einem angemieteten Keller, lautete die Erklärung.
Bei einer freiweilligen Nachschau in der Wohnung des Angeklagten waren ihm auch Waffen und Munition abgenommen worden. Der 21-Jährige nahm seine Strafe an, er erhielt die Auflage, sich nach seiner Entlassung sofort wieder in Therapie zu begeben. Der junge Mann hat psychische Probleme. Richter Mathias Polak riet ihm mehrmals, sich auch sofort Arbeit zu suchen. Weil der Angeklagte bisher unbescholten war, wurden 16 Monate der insgesamt 24 Monate bedingt nachgelassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.