Ein Jahr bedingte Haft für Brandstifter
Dem Mann wurde vorgeworfen, sieben Brände bei Müllcontainern in Klagenfurt gelegt zu haben. Die Anklage lautete aber nicht auf Brandstiftung, sondern „nur“ auf schwere Sachbeschädigung. Die Staatsanwaltschaft erklärte das damit, dass der Schaden - rund 45.000 Euro - zu gering sei. Außerdem seien die Brände nicht geeignet gewesen, eine Feuersbrunst zu verursachen, die viele Menschen gefährdet. Trotzdem sei eine Schneise der Verwüstung verursacht worden.
Feuerwehr Klagenfurt
Motiv war Streit mit der Freundin
Die Serie begann am 6. Jänner. Vier Tage vor dem 20. Geburtstag des Täters. In Harbach und Fischl zündete der Mann, der auch bei der Freiwilligen Feuerwehr ist, in kurzen zeitlichen Abständen drei Müllcontainer an. Richter Alfred Pasterk fragte nach dem Motiv für diese Taten. Der Mann sagte, er habe mit seiner Freundin am Telefon gestritten. Daraufhin habe er sich nichts dabei gedacht und die Feuer gelegt.
Weitere Brandstiftungen in der Canval-Gasse, der Wurzelgasse und der Funderstraße folgten einige Tage später. Zum Motiv für diese Brandstiftungen sagte der 20-Jährige, er habe Stress in der Firma und Stress mit der Freundin gehabt. Es waren immer einzelne Plastikcontainer, die er anzündete. Zweimal zündete er umbaute Müllinseln mit dem Feuerzeug oder einem brennenden Müllsack an.
ORF/Iris Hofmeister
Verdächtig: Mit Uniform aus der Wohnung
Auf die Spur des Mannes kam die Polizei, weil er bei einem der Brände schon in Feuerwehruniform aus der eigenen Wohnung gekommen war. Auch bei einem anderen Brand wurde er in der Nähe angetroffen. Bei der Einvernahme der Kriminalisten legte er sofort ein Geständnis ab.
Richter Pasterk stellte fest, dass die Brandstiftungen aus Stress „nicht ganz normal“ seien, irgendetwas müsse mit dem Täter geschehen. Der 20-Jährige muss sich in psychotherapeutische Behandlung begeben. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, bekommt er einen Bewährungshelfer. Ins Gefängnis muss er vorerst nicht.
Drei Tage Bedenkzeit
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Im Strafverfahren haben der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft drei Tage Bedenkzeit, ob sie das Urteil anfechten oder annehmen. Wird kein Rechtsmittel eingebracht, ist das Urteil nach drei Tagen rechtskräftig.
Am Mittwoch gibt es einen zweiten Prozess wegen Brandstiftung. Angeklagt ist ein 21 Jahre alter Mann, der vier Brände in Viktring und Waidmanndorf gelegt haben soll - mehr dazu in 21-Jähriger gesteht vier Brandstiftungen (kaernten.ORF.at; 12.1.2019).