Sexueller Missbrauch: Freispruch im Zweifel

Ein 30-jähriger Afghane ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person freigesprochen worden. Dem Mann wurde vorgeworfen, sich an seiner schlafenden Exfreundin vergangen zu haben.

Der Afghane und die Kärntnerin hatten sich im Jahr 2018 über ein Flirtportal im Internet kennengelernt und kurz eine Beziehung geführt. Ab Oktober waren sie nicht mehr zusammen, hatten aber trotzdem immer wieder Sex. In einer Dezembernacht 2018 hatte der 30-Jährige bei der 20-Jährigen übernachtet. Diese hatte noch in ihrem Elternhaus gewohnt, ihre Mutter und ihr jüngerer Bruder waren ebenfalls daheim.

Polizei fand mutmaßlichen Täter schlafend vor

In jener Dezembernacht hätte sie der 30-Jährige bedrängt, sagte die Frau vor dem Richter in einer Video-Konferenzschaltung. Sie habe ihm aber mehrmals klargemacht, dass sie keinen Sex wollte und auch angenommen, dass er das akzeptiert. Sie seien dann im selben Bett eingeschlafen. Als sie aufgewacht war, habe sie bemerkt, dass der Angeklagte ihr die Hose ausgezogen und sich an ihr vergangen habe.

Sie habe ihn daraufhin zur Rede gestellt und etwas später die Polizei gerufen. Als diese im Haus der 20-Jährigen eintraf, fanden die Beamten den 30-Jährigen im Bett schlafend vor. Der Angeklagte beteuerte, dass die beiden in dieser Nacht einvernehmlichen Sex gehabt hätten. Als seine Bekannte danach unter die Dusche gegangen war, sei er eingeschlafen und erst von der Polizei geweckt worden. Warum sie die Polizei gerufen habe, könne er sich beim besten Willen nicht erklären: „Es war alles okay zwischen uns.“

Verteidigung bezweifelt Angaben der Exfreundin

Der Verteidiger des Angeklagten beantragte einen Freispruch. Er sagte, er bezweifle stark, dass sich die Tat so abgespielt hatte, wie von der 20-Jährigen angegeben. Besonders verwies er darauf, dass die junge Frau die Polizei gerufen und nicht zuerst ihre Mutter geweckt habe.

Auch, dass sie selbst angegeben hatte, eine Panikattacke nach dem Vorfall gehabt zu haben, passe nicht ins Bild. Dem stehe die Aussage eines amtshandelnden Polizisten gegenüber, der mehrmals betont hatte, dass die Frau sehr ruhig gewesen sei, als er bei ihr daheim eintraf.

Sttaatsanwaltschaft: Zeugin glaubwürdig

Für Staatsanwältin Doris Kügler hatte das Beweisverfahren eindeutig ergeben, dass der 30-Jährige schuldig sei. Die 20-Jährige sei glaubwürdig und habe unmittelbar nach dem Vorfall Anzeige erstattet. Es sei unstrittig, dass es eine Beziehung und nach dem Ende dieser immer wieder Treffen der beiden gegeben hatte. Und sie habe auch keinen Grund gehabt, ihren Bekannten zu Unrecht zu beschuldigen, speziell wenn es zuvor hin und wieder auch freiwilligen Geschlechtsverkehr gegeben hatte.

Widersprüche: Schöffensenat fällte Freispruch

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer fällte schließlich den Freispruch: „Es sind so viele Zweifel geblieben, dass man nicht sagen konnte, dass der Angeklagte zu verurteilen ist.“ Er verwies auf Widersprüche in den Aussagen der 20-Jährigen: Etwa die, dass sie von dem Polizisten als sehr ruhig beschrieben worden ist, aber ausgesagt hatte, dass sie eine „Panikattacke“ gehabt habe, sagte der Richter.

Sie habe auch gesagt, dass sie so gezittert hatte, dass sie es nicht geschafft habe, über die Stiege in den ersten Stock zu ihrer Mutter zu gehen. Gleichzeitig habe sie aber angegeben, dass sie zwischen ihrem Anruf bei der Polizei und dem Eintreffen der Polizisten immer wieder zwischen dem Erdgeschoß und ihrem Zimmer im Keller hin und her gegangen sei. Außerdem habe sie von ihrem Schlaf nichts gesagt, das sei erst bei ihrer Einvernahme gekommen. Staatsanwältin Kügler gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.