Prozess um „Alter Depp“-Sager im Bistum

Am Freitag ist eine Verhandlung am Arbeitsgericht wegen der Kündigung einer Buchhalterin beim Bistum Gurk unterbrochen worden. Sie soll gegenüber dem Visitator gesagt haben, ein hoher Geistlicher habe ihn „alter Depp“ genannt.

Man sei grundsätzlich mit der Arbeitsqualität der Mitarbeiterin nicht zufrieden gewesen, sagt Burkhard Kronawetter, der Leiter des Amtes für Liegenschaft und Recht in der Diözese Gurk-Klagenfurt. Vermutungen, dass ein Gespräch der Frau mit Visitator Franz Lackner zur Kündigung geführt habe, weist Kronawetter zurück.

Die Mitarbeiterin der Buchhaltung informierte Erzbischof Lackner über eine Steuernachzahlung von 150.000 Euro nach einem Immobiliengeschäft mit Waffenproduzent Gaston Glock. Zuvor hatte die Diözese eine Selbstanzeige erstattet. Dass die damalige Mitarbeiterin den Visitator über die geplante Nachzahlung informiert habe, sei kein Problem, betont Kronawetter. Dass die Kündigung mittlerweile in eine Entlassung umgewandelt wurde, fuße auf einer Behauptung der Frau, dass der Ökonom des Gurker Domkapitels, Gerhard Kalidz, Visitator Lackner als „alten Depp“ bezeichnet habe.

Amtsleiter: Kein Grund für Beschimpfung

Kronawetter, der selbst bei dem Gespräch dabei war, bei dem die Äußerung gefallen sein soll, widerspricht der ehemaligen Mitarbeiterin. Kalidz hätte keinen Grund den Visitator zu beschimpfen, sagte er. Für den Rechtsanwalt der Frau ist die Kündigung rechtswidrig. Seine Begründung der Klage: Seine Mandantin hätte in der bischofslosen Zeit gar nicht gekündigt werden dürfen. Dem widerspricht allerdings der Leiter des Amtes für Liegenschaft und Recht in der Diözese. Das sei ein Betrieb mit 300 Leuten, wie solle man einen solchen Betrieb führen, wenn alle ein Jahr absoluten Kündigungsschutz hätten, fragte Burkhard Kronawetter. Der Passus würde zudem nicht so in den Bestimmungen stehen.

Von Richterin Karin Scheriau wurde die Verhandlung nach kurzer Zeit unterbrochen. Der Grund: Die Frau wurde inzwischen entlassen, was ein eigenes Verfahren nach sich zieht. Von der Richterin angeregte Vergleichsgespräche dürften wenig Aussicht auf Erfolg haben.

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