2,5 Jahre Haft für Drogenhandel

Ein 22-jähriger Kärntner ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Drogenhandels zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem muss er 35.000 Euro zahlen, etwa den Betrag, den er mit den Drogen verdient hat.

Es war ein sehr emotionaler Prozess am Landesgericht Klagenfurt. Ein Teil der Familie des Angeklagten war anwesend, einige Frauen weinten. Der 22 Jahre alte Sohn der Familie wurde in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Anklage von Staatsanwältin Nicole Sembach gegen ihn wiegt schwer. Denn der Grenzwert des importierten oder in Verkehr gebrachten Heroins wurde mehr als 25-Fach überschritten, was laut Strafgesetzbuch einem „schweren Drogenhandel“ entspricht, so die Anklage von Staatsanwältin Nicole Sembach.

Teil eines Drogenrings

Der Angeklagte war Teil eines größeren Drogenrings im Bereich Völkermarkt und Wolfsberg, wie die Ermittlungen ergaben. Richter Alfred Pasterk lobte die sehr genaue Arbeit der Polizei. Über Monate wurden die Handys des Angeklagten überwacht, bis er im Dezember des Vorjahres nach einem Drogengeschäft in Klagenfurt festgenommen wurde. Der 22-Jährige gab vor Gericht zu, drei Mal mit dem Auto von Jezerko in Slowenien über den Seebergsattel Heroin nach Kärnten geschmuggelt zu haben.

Gekauft, getauscht, online bestellt

Zwei Mal will er Heroin von einem slowenischen Kontaktmann in Bad Eisenkappel gekauft haben. Kokain wurde mit Bekannten ausgetauscht. Außerdem bestellte der Mann über das Internet in Slowenien die Designerdroge 3MMC, ein Amphetamin, Das Gericht rechnete viele Verkäufe und Überlassungen zusammen: Am Ende ließen sich 918 Gramm Heroin, zehn Gramm Kokain, 250 Gramm der Designerdroge und einige Fläschchen Methadon nachweisen, ein Medikament für die Drogen-Ersatztherapie.

Als Zeuge sagte ein Partner im Drogengeschäft aus. Vor einigen Tagen wurde er selbst zu drei Jahren Haft verurteilt, wie der Angeklagte dem Richter erklärte. Der 22-jährige Angeklagte wurde vom Schöffengericht zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weiters zu einer Geldleistung in der Höhe von mehr als 35.000 Euro, das entspricht laut Rechnung des Gerichts in etwa dem Wert, den der Mann durch den Drogenverkauf verdient hatte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig.