Weniger Hürden für Gemeindevolksbegehren

Bis Mittwoch werden in Krumpendorf Unterschriften für ein Gemeindevolksbegehren gegen die Verbauung mit großen Wohnanlagen gesammelt. In der Praxis werden solche Möglichkeiten für direkte Demokratie sonst eher selten genutzt. Sie sollen künftig einfacher werden.

Möglichkeiten für direkte Demokratie auf Gemeindeebene gibt es in Kärnten seit Jahrzehnten, in der Praxis werden sie aber äußerst selten genutzt. In Klagenfurt sind zwei Gemeindevolksbegehren verbrieft - gegen einen Tunnel durch das Kreuzbergl 1993 und gegen einen Stadtwerke-Ausverkauf im Jahr 2000. Seit damals gab es kärntenweit nur eine handvoll weitere Gemeindevolksbegehren. Gemeindebund-Geschäftsführer Peter Heymich sieht den Grund dafür in der mangelnden Kenntnis dieser Regelungen oder dass die Bürger mit den gewählten Mandataren überwiegend zufrieden seien.

Fünf-Prozent-Hürde soll fallen

Gemeindevolksbegehren sind nur zu Themen möglich, die eine Kommune alleine entscheiden kann - ausgenommen Abgaben, Tarife oder behördliche Entscheidungen und es müssen zumindest fünf Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Die formalen Kriterien seien durchaus komplex, sagt der Leiter der Gemeindeabteilung, Franz Sturm. So müsse die Gemeindewahlbehörde eingebunden werden: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Hürde von fünf Prozent Unterstützungserfordernis durch die Bevölkerung verhältnismäßig hoch ist.“

Daher gibt es Überlegungen, die Hürden künftig zu senken. Zwar wolle er die Politik nicht prejudizieren, aber von Seiten der Verwaltung werde der Vorschlag an die Politik ergehen, Gemeindevolksbegehren einfacher zu gestalten, so Sturm. So sollen die Formalismen gelockert werden und es solle mit der Petition eine zusätzliche Form der direkten Demokratie eingeführt werden: „Sie soll mit einer deutlich geringeren Unterstützung ausgestattet sein: Mit dem Erfordernis, ein Prozent der Bevölkerung als Unterstützer, damit ein Anliegen im Gemeinderat behandelt werden muss.“

Gesetzesänderung würde Bearbeitungsfrist bewirken

Bisher blieben die Auswirkungen von Gemeindevolksbegehren mit genügend Unterschriften überschaubar. Gemeindebund-Geschäftsführer Heymich sagt, der Gemeinderat habe verpflichtend darüber zu beraten. „Ob der Antrag, der aus dem Volksbegehren resultiert, tatsächlich umgesetzt wird steht auf einem anderen Blatt. Das ist keine zwingende weitere Konsequenz des Volksbegehrens.“

Kommt die angedachte Gesetzesänderung, könnten Gemeinderäte verpflichtet werden, dass sie sich binnen sechs Monaten mit dem Inhalt des Volksbegehrens auseinandersetzen müssen.