VW-Klage: Gericht ruft EU-Gerichtshof an

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Mittwoch die erste Verhandlung in Kärnten im Zuge des Dieselskandals stattgefunden, man ruft nun wegen der Zuständigkeit den EU-GH an. Stellvertretend für 574 Kärntner klagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) VW.

Die 574 Betroffenen wollen einen Schaden von 3,6 Millionen Euro geltend machen. Der Schaden liegt nach Ansicht des VKI in einer Wertminderung von 20 Prozent des Kaufpreises, zudem wird eine Haftung für Folgeschäden geltend gemacht. Etwa 50 betroffene Autofahrer, die sich der Sammelklage angeschlossen hatten, kamen zum Prozessauftakt.

Richterin „tendiert“ zur Folgeschaden

Richterin Sabine Grün erklärte, entscheidend für die Frage der Zuständigkeit sei, ob der Schaden als Primärschaden oder als Folgeschaden zu bewerten sei. Bei einem Primärschaden wären wohl die Gerichte dort zuständig, wo die Kunden gekauft hätten. Bei einem Folgeschaden hingegen wäre die Gerichtszuständigkeit dort, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, in diesem Falle also Deutschland. Sie selbst tendiere eher dazu, die Wertminderung durch die Abgas-Software als Folgeschaden einzustufen.

Um aber rechtlich Klarheit zu schaffen, werde sie diese Frage dem EuGH zur Entscheidung vorlegen. Die Anwälte des VKI waren von der Entscheidung wenig begeistert, Richterin Grün will aber Rechtssicherheit schaffen, da es ja an verschiedenen Landesgerichten in Österreich dazu auch unterschiedliche Auffassungen gebe. Für Michael Poduschka, den Anwalt der Klägerseite, ist diese Vorgehensweise wenig überraschend - auch wenn andere österreichische Gerichte in der Frage der Zuständigkeit schon anders entschieden hatten.

Kunden müssen weiter warten

Für die geschädigten Kunden bedeutet das einmal mehr, warten. Österreichweit wurden insgesamt 16 Klagen eingebracht so Ulrike Wolf vom Verein für Konsumenteninformation. Insgesamt wird der Streitwert dieser Sammelklagsaktion mit 60 Millionen Euro beziffert. In Klagenfurt sind jene Fälle eingeklagt, bei denen die Übergabe des Fahrzeuges im Sprengel des Landesgerichts Klagenfurt erfolgte. Vom Anwalt des Volkswagenkonzerns, Thomas Kustor, hieß es am Mittwoch in einer Aussendung: „Das Landesgericht Klagenfurt legt dem EuGH die Frage nach der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte vor. Damit trägt das Gericht dem Einwand der VW AG Rechnung, dass österreichische Gerichte international nicht zuständig sind.“