Ortskernverlegung für Neubau von Supermarkt

Pro Kopf gerechnet hat Kärnten mit zwei Quadratmetern die meisten Einkaufsflächen, trotzdem wird weiter gebaut. Weil nur mehr in Stadt- oder Ortskernen neue Einkaufszentren errichtet werden dürfen, überlegen Gemeinden, ihre Ortskerne zu erweitern.

An Einkaufsmöglichkeiten fehlt es zum Beispiel in Völkermarkt wohl nicht. In den letzten Jahren wurden an der Umfahrungsstraße mehrere Lebensmittelmärkte, ein Fachmarkt, ein Sportgeschäft sowie ein Drogeriemarkt errichtet. Nun soll ein 2.800 Quadratmeter großer Merkur-Markt entstehen. Laut aktueller Raumordnung dürfe der Markt aber gar nicht gebaut werden, sagt Gerhard Genser von der Wirtschaftskammer Kärnten

Das Kontingent für Einkaufszentren sei ausgeschöpft: „Jetzt dürfen sie die Einkaufszentren nur mehr im Orts- und Stadtkern errichten, da gibt es eine Landesverordnung. Für den Anlassfall eine Verordnung zu ändern und ein Gebiet außerhalb einer Umfahrungsstraße zu einem Ortskern zu erklären, ist widersinnnig.“

Ortskern müsste ausgeweitet werden

Damit der Supermarkt gebaut werden darf, muss der Gemeinderat eine Erweiterung der sogenannten Kernzone beschließen. Der Völkermarkter Bürgermeister Valentin Blaschitz (SPÖ) will dazu kein Interview geben. Er geht davon aus, dass es diesen Beschluss geben werde. Letztendlich müsse aber das Land entscheiden, so Blaschitz, der sich durch einen zusätzlichen Supermarkt mehr Frequenz für Völkermarkt verspricht. Ein Argument, das die Wirtschaftskammer nicht gelten lassen will, so Gerhard Genser: „Kärnten hat die höchsten Quadratmeterzahlen im Einzelhandel, ist das einzige Bundesland, dessen demographische Entwicklung nach unten zeigt. Kärnten hat die niedrigste Kaufkraft, leidet unter einen massiven Kaufkraftabfluss im Internethandel.“

Neues Gesetz für Raumordnung in Vorbereitung

Das Genehmigungsverfahren für den Merkur-Markt an der Umfahrungstraße Völkermarkt sieht Genser als Nagelprobe für die künftige Raumordnungspolitik im Land. Ein neues Gesetz wird ja gerade vorbereitet. In diesem könnte der ressourcenschonenden Umgang mit freien Flächen, befristete Widmungen und eine Konzentration auf Siedlungsschwerpunkte festgeschrieben werden, heißt es aus der zuständigen Fachabteilung.

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