Schlägerei am St. Veiter Wiesenmarkt vor Gericht

Zwei junge Männer sind am Dienstag wegen einer Schlägerei im Rahmen des St. Veiter Wiesenmarktes wegen schwerer absichtlicher Körperverletzung vor Gericht gestanden. Sie sollen einen 72-jährigen Mann und seinen Schwiegersohn zusammengeschlagen haben.

Was in der Nacht auf den 30 September wirklich geschah, versuchte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann herauszufinden. Auslöser der Schlägerei war der Harndrang des 22 Jahre alten Angeklagten. Er urinierte in stark betrunkenem Zustand hinter einem Bauzaun gegen eine Hausmauer. Das veranlasste einen 72 Jahre alten Mann aus Deutschland dazu, den jungen Mann zurecht zu weisen, auch mit Schimpfworten, sagte der Angeklagte - mehr dazu in Schwerverletzte am St. Veiter Wiesenmarkt.

Mit Faust ins Gesicht geschlagen

Daraufhin urinierte der junge Mann dem Deutschen ans Knie und schlugt ihm mit der Faust ins Gesicht. Der ältere Mann stürzte zu Boden. So steht es in der Anklageschrift von Staatsanwältin Gabriele Lutschounig. Die Folge war ein stark blutender Nasenbeinbruch. Kurz darauf kam es zu einer Rauferei, die für manche Zeugen offenbar unüberschaubar war. Daran war auch der 49-jährige Schwiegersohn des Deutschen beteiligt. Die Aussagen der Zeugen gingen etwas auseinander.

Für die beiden Angeklagten und deren Verteidiger steht aber fest, dass der mehrfach einschlägig vorbestrafte 27-Jährige, der in Haft sitzt, allein für die leichte Körperverletzung am Schwiegersohn verantwortlich sein will. Der 22 Jahre alte Zweitangeklagte hat eine einschlägige Vorstrafe und zeigte sich geständig, den 72-Jährigen krankenhausreif geschlagen zu haben.

Videoaussage der Opfer folgt noch

Das bestätigte auch ein Zeuge, der zusätzlich angab, dass der jüngere Angeklagte wie ein guter Fußballer auf den Kopf des Deutschen eingetreten haben soll. Der schwerverletzte Deutsche und sein Schwiegersohn konnten nicht einvernommen werden. Eine Videoschaltung in das Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen ist für einen weiteren Prozess-Termin bestellt. Somit wurde die Verhandlung ohne Urteil vertagt.