Österreichisches Auto nicht in Italien verborgen

Borgt man einer Person mit italienischem Wohnsitz sein Auto mit österreichischem Kennzeichen, hagelt es seit vergangenem Dezember Strafen. Sogar die Beschlagnahme ist möglich. Italien will damit einer Steuerhinterziehung vorbeugen.

Seit Dezember gilt in Italien ein neues Sicherheits-Dekret. Unter anderem dürfen Personen mit einem dauerhaften Wohnsitz in Italien jetzt nur noch mit italienischem Kennzeichen unterwegs sein. Aber auch als österreichischer Staatsbürger sollte man auf die neue Regelung achten, erklärt Isabella Messner, Rechtsberaterin beim ÖAMTC. „Wenn ich als österreichischer Staatsbürger mit einem österreichischen Kennzeichen in Italien zu Besuch bin und einen Bekannten, der dort einen Wohnsitz hat, mit meinem österreichischen Fahrzeug fahren lasse, könnte es sein, dass man Strafe zahlen muss.“

Die Strafen fallen bei einer Kontrolle hoch aus, sagt Messner: „Bei einem Verstoß gegen diese Regelung kann es zu Strafen zwischen 712 und bis zu 2.848 Euro kommen.“ Zusätzlich sei eine Beschlagnahmung des Fahrzeuges möglich.

Italien will Steuerhinterziehung abwenden

Ein halbes Jahr hat man Zeit, das Auto in Italien anzumelden oder wieder aus unserem Nachbarland hinauszubringen. Sonst droht sogar die Zwangsversteigerung, sagt Messner: „Italien versucht damit eine Steuerhinterziehung zu verhindern und möchte gerne, dass die Personen, die in Italien wohnen, auch hier ihre KFZ-Steuer zahlen.“ Keine Strafe droht, wenn es sich um ein Miet- oder Dienstfahrzeug handelt. Allerdings nur dann, wenn die jeweilige Firma keinen Sitz in Italien hat.

Österreicher bzw. Menschen mit Hauptwohnsitz in Österreich dürfen auch keine Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen fahren. Es geht hier auch um Steuergeld. Es gibt dazu aber auch Ausnahmen z.B. bei Messen, zu Testzwecken oder Überstellungen.