Hotelmitarbeiter zahlen für Verfehlungen

Am Wörthersee gehen die Wogen hoch. Ein renommiertes Hotel verlangt von Mitarbeitern für Verfehlungen - wie schlechte Rasur - Strafzahlungen. Laut Arbeiterkammer (AK) ist das so nicht zulässig.

Wer zu spät kommt, die falschen Schuhe zur Arbeitsuniform trägt oder schlecht rasiert ist, muss zwischen 50 Cent und zehn Euro zahlen. Der Hotelchef sagt, der Strafkatalog sei „nur ein internes Arbeitspapier“, das auf Anregung von Mitarbeitern entstanden sei, um auf Fehler von Mitarbeitern aufmerksam zu machen. Das Geld werde gespendet.

Hotel verlang Strafzahlungen von Mitarbeitern Wörthersee

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Strafkatalog in einem Hotel am Wörthersee

Arbeiterkammer: „Strafen nicht erlaubt“

Anders sieht das die AK. Arbeitsrechtsexperte Peter Reichmann sagte gegenüber dem ORF, solche Strafen seien nicht grundsätzlich erlaubt. „Es könnte nur in einer Betriebsvereinbarung eine Disziplinarordnung vereinbart werden. Aber auch hier darf nicht gegen Rechte des Kollektivvertrags oder Gesetze verstoßen werden.“

Man könne somit nicht verallgemeinern, dass Strafen für gewisse Vergehen verlangt werden können. Das wäre laut Reichmann rechtsunwirksam. „In gewissen Branchen ist ein gewisses Auftreten nötig und kann verlangt werden, es würde aber andere Maßnahmen geben wie eine Verwarnung.“ Eine Strafzahlung vom Lohn abzubuchen oder vom Mitarbeiter verlangen sei aber rechtlich nicht gedeckt.

Hotel verlang Strafzahlungen von Mitarbeitern Wörthersee

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Laut AK rechtsunwirksam

Schäden im Haftpflichtgesetz geregelt

Verursacht der Mitarbeiter einen Schaden, zerbricht zum Beispiel ein Glas, müssen die Mitarbeiter dieses Hotels auch zahlen. Es gibt sogar eine „Preisliste“, in der die einzelnen Verfehlungen mit ihren Strafen angeführt sind. Reichmann sagte dazu: „Es gibt im Kollektivvertrag des Hotel- und Gastgewerbes eine Bestimmung, wenn fahrlässig Geschirr oder Glas beschädigt wird, dass die Hälfte des Wertes vom Mitarbeiter gefordert werden könnte. Schäden, die dem Dienstgeber entstehen, sind aber allgemein nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz zu beurteilen.“ Das reiche von entschuldbarer Fehlleistung bis zum Vorsatz, dementsprechend sei auch geregelt, wie viel vom Schaden der Dienstnehmer zu tragen habe.

Sigismund Mörisch, der Sprecher der Kärntner Hoteliers, sagte gegenüber dem ORF, er halte nichts von Strafen. Es sei besser, mit dem Dienstnehmer über etwaige Verfehlungen und Kleidungsfragen zu sprechen. Im Internet wird seit Bekanntwerden spekuliert, um welches Hotel es sich handelt. Der Name des Hauses darf nicht genannt werden, es handelt sich aber nicht um das Schlosshotel Velden.