Villacher nach „Ausraster“ verurteilt

Wegen Suchtgifthandels, geschlechtlicher Nötigung und Verstoßes gegen das Waffenverbotsgesetz hat sich am Mittwoch ein Villacher am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat verantworten müssen. Das Urteil: Zwölf Monate bedingt sowie 7.500 Euro Geldstrafe.

Reumütig saß der 33 Jahre alte Angeklagte vor Richterin Sabine Rossmann. Er fühle sich schuldig, er könne sich zwar nicht mehr an alles erinnern, aber es tue ihm leid, sagte er. Staatsanwältin Daniela Zupanc schilderte, was sich an jenem Abend im Juli vor zwei Jahren in einem Nachtclub in Villach ereignet hatte: Der Angeklagte habe zunächst die Kellnerin genötigt, ihm Geld und Getränke zu geben. Nachdem sie sich geweigert habe, sei er körperlich auf sie losgegangen, habe sie an den Brüsten berührt und ihr in den Genitalbereich gegriffen.

Mit Stöckelschuhen und Pfeffersprach vertrieben

Zwei weitere Frauen hätten den Villacher mit Stöckelschuhen und Pfefferspray in die Flucht geschlagen. Er sei aber nicht weit gekommen, denn nur kurze Zeit später habe ihn die Polizei gefasst.

Da der Villacher vor seinem Besuch in dem Nachtclub zwei Joints geraucht habe, sei er an diesem Abend nur bedingt zurechnungsfähig gewesen, schildert sein Verteidiger, Hans Gradischnig. Außerdem habe sich der bis zu diesem Vorfall unbescholtene Mann in einer Lebenskrise befunden und unter heftigen Migräneattacken gelitten. Er habe versucht, die Schmerzen mit Rauschmitteln zu lindern. Für den Eigengebrauch habe er daher Cannabis angebaut.

In Wohnung Totschläger entdeckt

Die Polizei habe bei ihm zu Hause zudem noch einen Totschläger gefunden. Auf die Frage des beisitzenden Richters, Manfred Herrnhofer, sagte der Villacher, er habe ihn vor Jahren geschenkt bekommen, aber nie verwendet. Da er geständig war wurde auf die Einvernahme des Opfers und weiterer Zeugen verzichtet. Nach kurzer Beratungszeit verkündete die Richterin das Urteil: Zwölf Monate bedingte Haft, sowie 7.500 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei einem 24-jährigen Klagenfurter hat die Polizei im Zuge von Suchtgiftermittlungen am Dienstag eine Reihe von verbotenen Waffen gefunden und beschlagnahmt. Der Mann wird angezeigt, die Ermittlungen laufen - mehr dazu in Suchtmittel und Waffen in Wohnung gefunden (kaernten.ORF.at; 6.2.19)