Hofburg-Stichwahl: Schuldspruch bestätigt

Neun Schuldsprüche hat es im August 2018 im ersten Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 gegeben. Eine Wahlbeisitzerin beeinspruchte das Urteil, dieses wurde vom Oberlandesgericht Graz bestätigt.

Die Wahlbeisitzerin aus dem Bezirk Villach-Stadt war am Landesgericht Klagenfurt zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt worden. Eine Diversion, also einen außergerichtlichen Ausgleich, lehnte Richter Christian Liebhauser-Karl aus generalpräventiven Gründen ab.

Das Oberlandesgericht Graz bestätigte nun den erstinstanzlichen Schuldspruch, die Beisitzerin muss also Strafe zahlen. Nicht geholfen hat ihr, dass die Wahlbeisitzer der Kommission Villach-Land in derselben Causa nicht mehr angeklagt werden. Dafür gab es in der Zwischenzeit eine Weisung des Weisungsrates aus dem Justizministerium - mehr dazu in Stichwahl: Acht Urteile rechtskräftig.

Anwalt: „Mit unterschiedlichem Maß gemessen“

Das Oberlandesgericht Graz stellte fest, nur für den Einzelfall zuständig zu sein und Weisungen in anderen Strafverfahren nicht in die Entscheidungsfindung einfließen könnten. „Bei Villach-Stadt und Villach-Land wird mit unterschiedlichem Maß gemessen“ kritisiert hingegen der Anwalt der Beisitzerin, Meinhard Novak. Er habe bereits vor dieser Entscheidung die Generalprokuratur angeregt, diesbezüglich eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einzubringen, um diese Ungleichbehandlung zu beenden.

Grundsätzlich müsse der Sachverhalt und der Wissenstand jeder einzelnen beschuldigten Person überprüft werden. Also ob der Beisitzer oder die Beisitzerin in dem Vertrauen gehandelt hätte, das alles korrekt ablaufe oder ob ein Tat-Vorsatz vorliege, heißt es von der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

Weitere Anklagen offen

Offen ist noch, ob und welche Mitglieder der Wahlkommissionen von Hermagor und Wolfsberg angeklagt werden, Auch hier ist der Weisungsrat des Justizministeriums am Zug. Rechtskräftig hingegen ist mittlerweile die Anklage gegen den Vorsitzenden der Wahlkommission Villach-Land und dessen Stellvertreter: Sie müssen sich ab 26. Februar vor Gericht verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.