Schalldämpfer für Jäger nun erlaubt

Für Waffenbesitzer treten mit der Waffengesetznovelle kommendes Jahr neue Bestimmungen in Kraft. Jäger dürfen künftig Schalldämpfer verwenden und Pistolen für einen Fangschuss mit sich führen. Die Jagd mit Pistolen bleibt aber verboten.

Der Nationalrat hat diese Woche eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen, das mit 1. Jänner in Kraft tritt. Für Jäger gibt es Erleichterungen. Sie dürfen 2019 Schalldämpfer bei der Jagd verwenden und Pistolen mit sich führen.

Jagd Jäger Darmann

ORF

Schallmodulatoren auf Gewehren

Grundsätzlich gilt in Österreich bei Schusswaffen ein Schalldämpferverbot. Davon sind Jägerinnen und Jägern aber künftig ausgenommen. Diese dürfen so genannte Schallmodulatoren auf ihren Gewehren montieren. Das soll das Schießen leiser machen und die Ohren der Jäger schonen. Freydis Burgstaller-Gradenegger von der Kärntner Jägerschaft: „Wir haben einen Schuss-Knall-von über 137 Dezibel, das ist ein gesundheitsgefährdender Bereich. Der Schallmodulator oder Schalldämpfer, wie man landläufig sagt, moduliert diese Lautstärke auf eine Bandbreite von 125 bis 130 Dezibel herunter - unter den gesundheitschädlichen Wert.“

Lautloses Schießen nur bei „James Bond“

Ein lautloses Schießen wird es in naher Zukunft dennoch nicht geben: „Hier muss man mit dem Vorurteil aufräumen, dass es wie in James-Bond-Filmen so ein ‚Blob‘ gibt - man hört sehr wohl einen Schuss-Knall, aber dieser ist heruntergedrossel. Dass man gar nichts hört, entspricht sicher nicht den technischen Gegebenheiten“, so Burgstaller-Gradenegger.

Dem Wunsch vieler Jäger nach einer Lärmminderung wurde auf Landesebene bereits Anfang des Jahres mit der Novelle des Jagdgesetzes Rechnung getragen. Dort wurde jener Passus, der ein Jagen mit Schalldämpfer verbietet, einfach gestrichen. Mit der Novellierung des bundesweiten Waffengesetz erfolgt eine Harmonisierung, rechtliche Widersprüche werden verhindert.

Jagd mit Pistolen weiterhin verboten

Was Jägerinnen und Jäger künftig ebenfalls dürfen ist das Mitführen von Faustfeuerwaffen, also etwa Pistolen. Gejagt werden darf damit in Kärnten aber auch weiterhin nicht. Freydis Burgstaller-Gradenegger: „Das Kärntner Jagdgesetz verbietet grundsätzlich den Gebrauch von Faustfeuerwaffen zur Jagdausübung, erlaubt allerdings den Fangschuss mit der Faustfeuerwaffe.“ Wenn etwa bei einem Wildunfall ein Tier schwer verletzt wurde, darf der Jäger es auch mit einem Schuss aus der Pistole aus nächster Nähe erlegen.

Im Zuge der Gesetzesnovelle wurde auch geregelt, dass Asylwerber künftig auch kein Messer mehr mit sich tragen dürfen.

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