Mord und Betrug: Zurechnungsfähigkeit geprüft
Die mutmaßlichen Täterinnen belasten sich derzeit gegenseitig. Eine 47 Jahre alte Frau, die mutmaßliche Haupttäterin, befindet sich - wie ihre beiden mutmaßlichen Mittäterinnen - in Haft. Sie will im Auftrag eines höheren Wesens gehandelt haben. Ihr Anwalt Hans Gradischnig will nun die Zurechnungsfähigkeit seiner Mandantin überprüfen lassen. Er lässt ein psychiatrisches Gutachten einholen.
Anwalt: Anweisungen von Oben erhalten
ORF
„Ich glaube, dass sich das Ganze immer mehr auf die Frage der Zurechnungsunfähigkeit hin entwickeln wird. Sie ist eine von mehreren Personen, die an etwas Höheres glauben und die davon ausgehen - so wie mir das erklärt wurde - dass sie die Anweisungen, von Oben erhalten“, sagte Gradischnig.
Seine Mandatin habe sich in den 90er-Jahren einer Operation am Kopf unterziehen müssen, sagte Gradischnig. Sie höre seit damals Stimmen. Die gelegten Brände in Umberg bei Wernberg hätten allein der „Reinigung“ gedient. Den Auftrag dazu und auch zum Mord an einer 72-Jährigen will die 47-Jährige nicht erteilt haben, sagte ihr Anwalt. „Das wird von ihr entschieden bestritten.“
ORF
Polizei untersucht mögliche fünfte Brandstiftung
Das 72 Jahre alte Mordopfer und auch ein verstorbener Sattendorfer, dessen Haus niedergebrannt ist, sollen laut Anwalt Gradischnig Mitglieder der okkulten Gruppe gewesen sein. Hohe Geldbeträge seien der 47-Jährigen zum Schutz und freiwillig anvertraut worden. Das sind Angaben, die die Polizei nicht bestätigte.
Gottlieb Türk vom Landespolizeikommando sagte, es lasse sich sagen, dass sich die Frauen und das Mordopfer in einem Bekanntschafts- oder Freundschaftsverhältnis befanden. Das 43-Jährige Sektenmitglied behauptet ja, dass die 47-Jährige der Kopf der Bande war. Auch das wurde von der Polizei nicht bestätigt. Von der Polizei wird derzeit eine fünfte mögliche Brandstiftung überprüft. In Sachen Betrug gäbe es bisher schon 17 Verdachtsfälle.