Kärnten richtet Wildschadensfonds ein

Schäden, die Bär, Wolf und Fischotter verursachen, werden Landwirten künftig über den Wildschadensfonds abgegolten. Das beschloss die Regierung am Dienstag. Wie viel die Bauern erhalten, wird von Fall zu Fall entschieden.

Ein Bär, der Schafe auf einer Alm reißt, ein Otter, der Fischgewässer leer frisst. Solche Meldungen waren es, die den Ruf nach einer gesetzlichen Regelung lautwerden ließen. Gearbeitet wird an dem neuen Gesetz, das den Wildschadensfonds regelt, seit Monaten, am Dienstag wurde es von der Landesregierung beschlossen.

Kärnten ist das erste Bundesland, dass einen Wildschadensfonds einrichtet, er garantiert den Bauern den Ersatz von Schäden, die durch ganzjährig geschonte Wildtiere verursacht wurden. Experten kritisierten vorab, dass die für den Fonds vorgesehenen 100.000 Euro viel zu wenig seien – mehr dazu in Kritik an Wildschadensfonds.

Gruber: Höhere Förderung nicht ausgeschlossen

Zur Kritik meinte Agrarreferent Martin Gruber (ÖVP) am Dienstag: „Viele Interessenverbände wünschen sich eine 100-prozentige Abgeltung der Schäden. Mein Ziel ist die höchstmögliche Unterstützungsleistung. Die konkrete Höhe wird aber von Fall zu Fall entschieden.“ Rund 100.000 Euro seien in den vergangenen Jahren ausbezahlt worden, eine Erhöhung dieser Summe sei nicht ausgeschlossen: „Wir haben im Regierungskollegium vereinbart, dass wir zuerst alle bereits eingelangten Meldungen abarbeiten und dann nachdotieren, sollten die Mittel nicht ausreichen.“

Rechtssicherheit für Landwirte

Bisher haftete die Jägerschaft für diese Schäden. „Das war schlichtweg unfair“, sagte Gruber. Die Jäger seien für Schäden aufgekommen, die sie durch die ganzjährige Schonzeit der Tiere gar nicht verhindern konnten. Bisher habe es auch keine einheitliche gesetzliche Regelung für die Wildschäden gegeben. „Jahrelang wurden die Landwirte zu Bittstellern“, nun gebe es für die Bauern Rechtssicherheit.

Der Fonds hat einen Vorsitzenden, den jeweiligen Jagdreferenten des Landes, und ein Kuratorium, darin ist auch der Naturschutzreferent vertreten. Drei weitere Mitglieder werden von Landwirtschaftskammer und Jägerschaft ernannt. Das Kuratorium wird über die Auszahlungen entscheiden. Dabei werde nach genauen Richtlinien vorgegangen, sagte Gruber. Dadurch gebe es transparente Rahmenbedingungen für die Abgeltung von Wildschäden. Der Gesetzesentwurf wird nun an den Kärntner Landtag weitergeleitet und soll dort im Dezember beschlossen werden.

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