Kinderporno-Prozesse: Vier Schuldsprüche

Vier Männer sind am Mittwoch in Klagenfurt wegen des Herunterladens oder Verbreitens von kinderpornographischen Darstellungen schuldig gesprochen worden. Sie wurden zu bedingten Haft- bzw. Geldstrafen verurteilt.

Alle vier Prozesse fanden am Mittwoch hintereinander unter dem Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann statt. Der erste Prozess drehte sich um einen 33-jährigen Klagenfurter. Er ist vermindert zurechnungsfähig, lebt alleine in einer Wohnung und wird von seiner Familie versorgt. Er sagte aus, dass er seit zehn Jahren Videos über ein Filesharingprogramm heruntergeladen habe. Nach einer anonymen Anzeige fanden Klagenfurter Kriminalpolizisten in seiner Wohnung Speicherkarten mit 370 Videos. Zu sehen war auf den Videos Geschlechtsverkehr mit Kindern unter 14 Jahren.

Auf die Frage der Richterin, warum er das getan habe, sagte der Angeklagte: „Keine Ahnung.“ Es habe ihm wohl ein bisschen gefallen. In Zukunft werde er aber die Finger davon Lassen. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete auf vier Monate bedingt Haft. Der Mann muss sich außerdem einer Therapie unterziehen, er bekommt einen Bewährungshelfer, sein Computer wird vernichtet.

Iraker bezeichnete sich als Aktivist

Der zweite Fall betraf einen Asylwerber aus dem Irak, der in Eberndorf lebt. Als Christ sei er in seiner Heimat verfolgt worden, sagte er. Er soll Kinderpornographie bei Instagram hochgeladen haben. Zu seiner Verteidigung sagte er aus, dass er das als Aktivist getan habe, um seine Landsleute davor zu warnen, was mit Kindern passieren könne. Wie die anderen Fotos nackter Kinder auf seinen Computer komme, könne sich der Angeklagte nicht erklären. Den Computer habe er um 60 Euro privat gekauft.

Sein Verteidiger wünschte sich eine außergerichtliche Lösung, Staatsanwalt Christian Pirker verweigerte dies. Bei Kinderpornographie gebe es keine Diversion, sagte auch die Richterin. Der Mann wurde zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Geldstrafen für zwei weitere Angeklagte

Im dritten Prozess ging es um einen Spittaler, auf dessen Handy Fotos eines Kindes mit einem Tier in eindeutigen Posen zu sehen sind. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Der vierte Angeklagte kam aus Ludmannsdorf, ihm wurde vorgeworfen, sexuelle Darstellungen von Jugendlichen besessen und auch mit anderen geteilt zu haben. Das Urteil: 4.500 Euro Geldstrafe.